Betriebsschließungsversicherung: Allianz und Münchner Restaurant einigen sich

Die Allianz hat in den andauernden Rechtsstreitigkeiten um coronabedingte Betriebsschließungen in der Gastronomie erneut einen Vergleich abgeschlossen. Deutschland größter Versicherungskonzern hat sich eine Woche vor der geplanten Urteilsverkündung mit dem Wirt des Münchner Restaurants "Guido al Duomo" geeinigt. Über die Einzelheiten ist Stillschweigen vereinbart, wie die Allianz am 21.01.2021 mitteilte.

Streit um Ausfälle wegen coronabedingter Betriebsschließung

Der Wirt hatte im Prozess 160.000 Euro von der Allianz für die behördliche Schließung seines Restaurants während des ersten Lockdowns im vergangenen Frühjahr gefordert. Die Allianz lehnt Zahlungen ab, da das Unternehmen keinen Versicherungsfall in der abgeschlossenen Betriebsschließungsversicherung sieht. Die strittigen Versicherungsverträge gelten für Betriebsschließungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes. 

LG hält Versicherungsbedingungen für intransparent

Das Münchner Landgericht hatte die Versicherungsbedingungen der Allianz schon mehrfach als intransparent kritisiert und den klagenden Wirten daher gute Erfolgschancen in Aussicht gestellt. Zuvor hatte die Allianz sich in einem ähnlichen Fall außergerichtlich mit dem Wirt des bekannten Münchner Wirtshauses am Nockherberg geeinigt, aus dem vor der Pandemie das alljährliche Politiker-Derblecken vom Bayerischen Rundfunk übertragen wurde. Vor anderen Gerichten als dem LG München hat laut Unternehmen hingegen die Allianz gewonnen.

Allianz: Einstandspflicht in 12 Fällen gerichtlich abgelehnt

"Alle zwölf bisherigen, die Allianz betreffenden Urteile, bestätigen unsere Rechtsauffassung, dass Betriebsschließungen durch/mit COVID-19 in unseren Verträgen nicht versichert sind", erklärte ein Sprecher des Konzerns. Bundesweit haben Wirte mehrere hundert Klagen gegen mehrere Versicherer eingereicht. Zuerst hatte die “Wirtschaftswoche“ berichtet.

Redaktion beck-aktuell, 21. Januar 2021 (dpa).