Streckenradar südlich von Hannover ist rechtmäßig
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Das bundesweit erste Streckenradar zur Geschwindigkeitskontrolle südlich von Hannover ist rechtmäßig im Einsatz. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Antrag auf Zulassung der Revision zurückgewiesen, teilte das niedersächsische Innenministerium am 28.09.2020 mit. Bei dieser sogenannten "Section Control" wird die Durchschnittsgeschwindigkeit auf einem gut zwei Kilometer langen Abschnitt ermittelt. Dazu werden kurzfristig alle Kennzeichen erfasst.

Anwalt hatte datenschutzrechtliche Bedenken

Die Anlage an der Bundesstraße 6 bei Laatzen in der Region Hannover misst das Tempo nicht an einer einzelnen Stelle. Stattdessen ermittelt sie die Durchschnittsgeschwindigkeit auf einem rund 2,2 Kilometer langen Abschnitt - dort gilt Tempo 100. Dafür werden die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Autos unabhängig von ihrem Tempo erfasst und kurzfristig gespeichert. Werktags sind dort täglich mehr als 15.500 Fahrzeuge unterwegs. Ähnliche Anlagen gibt es beispielsweise in Österreich. Das System war im vergangenen Jahr zeitweise abgeschaltet worden. Ein Anwalt hatte datenschutzrechtliche Bedenken angemeldet. Die Anlage ging wieder in Betrieb, als das niedersächsische Oberverwaltungsgericht die Klage im November 2019 abwies.

Section Control als Beitrag für mehr Verkehrssicherheit 

Ihm sei das Streckenradar an der Bundesstraße 6 bei Laatzen "ein besonderes Anliegen", sagte Landesinnenminister Boris Pistorius (SPD). "Denn klar war von vornherein: Der Einsatz von Section Control kann einen wesentlichen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit leisten", betonte der SPD-Politiker. Wie bei jeder neuen Technologie sei aber auch beim Start von Section Control klar gewesen, dass es einige Hürden geben könne: "Gerade vor diesem Hintergrund bin ich froh, dass wir diesen Schritt als erstes Bundesland seinerzeit gewagt haben." Damit könnten auch andere Bundesländer die Technik auf geeigneten Strecken einsetzen, so Pistorius. Hannovers Polizeipräsident Volker Kluwe erklärte, damit sei höchstrichterlich bestätigt, dass es sich beim Streckenradar um ein "modernes und rechtskonformes Mittel der Geschwindigkeitsüberwachung" handelt.

BVerwG

Redaktion beck-aktuell, 28. September 2020.