Strafrechtler Schomburg: Assad gehört vor internationales Tribunal

Syriens Machthaber Baschar al-Assad sollte nach den Worten des Strafrechtlers und früheren internationalen Richters Wolfgang Schomburg (70) von einem Kriegsverbrechertribunal angeklagt werden. “Auch bei aller gebotenen juristischen Zurückhaltung erscheint das als längst überfällig“, sagte Schomburg am 22.05.2018 gegenüber Medienvertretern in Berlin. Schon nach den ersten Giftgasangriffen hätte sich ein Internationaler Strafgerichtshof mit Assad befassen können.

Assad könnte für Giftgasangriffe zur Verantwortung gezogen werden

Es reiche nicht, dass bereits internationale Gruppen überwältigende Beweise gesammelt hätten. Diese müssten von Richtern geprüft werden. Wenigstens Assad könnte als mutmaßlicher Hauptverursacher der Gräuel dann zur Verantwortung gezogen werden. Der Fall könne durch Konzentration auf das Wesentliche zügig abgeschlossen werden. Schomburg vertritt als Anwalt den katalanischen Separatistenchef Carles Puigdemont gegen seine Auslieferung an Spanien.

Entsprechende Initiativen im UN-Sicherheitsrat scheiterten bislang am Veto Russlands

“Leider scheiterten entsprechende Initiativen bisher stets im UN-Sicherheitsrat am Veto Russlands. Es ist aber nie zu spät, einen neuen Anlauf zu nehmen“, sagte Schomburg, der von 2001 bis 2008 der permanente deutsche Richter an den UN-Tribunalen für Ex-Jugoslawien und Ruanda war. “Dort wurde gezeigt, dass internationale Strafgerichtsbarkeit auch in Kriegszeiten möglich ist - wenn es die Politik zulässt.“

Schomburg: Vetomächten Grenzen aufzeigen

Die Weltgemeinschaft dürfe sich nicht länger gefallen lassen, dass Russland oder in anderen Situationen andere Großmächte mit ihrem Veto friedensschaffende Maßnahmen unterbinden. In ihrer Resolution “Uniting for Peace“ habe die Vollversammlung 1950 gegen ein sowjetisches Veto Stellung in der Koreakrise bezogen. Eine solche Initiative sei auch im Fall Syrien geboten, um den Vetomächten ihre Grenzen aufzuzeigen. “Die UN ist kein zahnloser Tiger“, sagte der Jurist.

Redaktion beck-aktuell, 22. Mai 2018 (dpa).