Erwerb und Besitz bestimmter Ausgangsstoffe für Bomben werden stärker reglementiert

Für den unerlaubten Besitz bestimmter Sprengstoff-Bestandteile drohen künftig bis zu drei Jahre Gefängnis. Wer gewerbsmäßig mit derartigen Substanzen handelt, muss sogar mit einer fünfjährigen Freiheitsstrafe rechnen. Ein entsprechendes Gesetz zur Verhütung von Terroranschlägen hat der Bundestag am 19.11.2020 einstimmig verabschiedet.

Baumärkte und Apotheken sollen Verdachtsfälle melden

Es geht unter anderem um größere Mengen Salpetersäure und Wasserstoffperoxid, die zum illegalen Bombenbau genutzt werden können. Mit dem Gesetz wird auch die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass etwa Baumärkte und Apotheken mögliche Verdachtsfälle melden können. Durch das Gesetz wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die bereits im vergangenen Jahr beschlossen worden war. Sie verbietet unter anderem den Verkauf, Erwerb und Besitz bestimmter chemischer "Ausgangsstoffe für Explosivstoffe zur illegalen Herstellung von Sprengsätzen".

Redaktion beck-aktuell, 20. November 2020 (dpa).