Stimmzettel getwittert: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein

Rund ein halbes Jahr nach der Bundestagswahl 2017 hat die Staatsanwaltschaft Wiesbaden mehrere Strafverfahren wegen abfotografierter Stimmzettel eingestellt. Wer seinen eigenen Stimmzettel ins Internet stelle, verstoße nicht gegen das Wahlgeheimnis, lautete die Begründung. Dafür, dass jemand fremde Wahlentscheidungen veröffentlicht habe, gebe es keine ausreichenden Anhaltspunkte, teilte der Wiesbadener Oberstaatsanwalt Oliver Kuhn am 19.03.2018 mit. Zunächst hatte die "Welt" über die Einstellung der Verfahren berichtet.

Bundeswahlleiter wollte gerichtliche Klärung

Die Fotos der ausgefüllten Briefwahlzettel waren in sozialen Medien aufgetaucht und hatten den Bundeswahlleiter auf den Plan gerufen. Dieser hatte dem Bericht zufolge in 42 Fällen Strafanzeige wegen abfotografierter Stimmzettel gestellt, die etwa bei Facebook oder Twitter aufgetaucht waren. "Wir haben es zur Anzeige gebracht, um es rechtlich klären zu lassen", sagte ein Sprecher des Bundeswahlleiters am 19.03.2018. Dies sei nun geschehen.

Redaktion beck-aktuell, 19. März 2018 (dpa).