Stephan Anstötz ist neuer Richter am BGH

Stephan Anstötz ist zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt worden. Der 42-Jährige war zuvor Richter in einem Strafsenat am Oberlandesgericht Düsseldorf. Beim BGH ist er dem 3. Strafsenat zugewiesen worden, der neben allgemeinen Revisionen aus den Bezirken der OLG Celle, Düsseldorf, Oldenburg und Koblenz insbesondere für Revisionen in Staatsschutzsachen zuständig ist.

Stationen bei verschiedenen Gerichten seit 2003

Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat Anstötz 2003 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Nach Verwendungen bei dem Landgericht Essen, dem Amtsgericht Bielefeld und der Staatsanwaltschaft Dortmund war er bei dem LG Hagen und anschließend beim AG Wetter eingesetzt. Im November 2007 wurde er zum Richter am LG ernannt und kehrte zum LG Hagen zurück. Von Februar 2011 bis Januar 2014 war Anstötz als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BGH abgeordnet. Während dieser Zeit wurde er im Dezember 2013 zum Richter am OLG befördert. Von Februar 2014 bis August 2015 war er beim OLG Hamm in einem Strafsenat und – mit der Hälfte seiner Arbeitskraft – im Nebenamt als Richter am Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen im Senat für Disziplinarsachen tätig. Im August 2015 wechselte Anstötz – zunächst im Wege der Abordnung – an das OLG Düsseldorf, wohin er im Januar 2016 versetzt wurde. Dort gehörte er ebenfalls einem Strafsenat an.

Redaktion beck-aktuell, 3. Juni 2019.