Springer-Verlag scheitert vor EGMR in Verfahren um Kachelmann-Foto

Im Rechtsstreit um die Veröffentlichung eines Fotos von Wettermoderator Jörg Kachelmann im Gefängnis ist der Medienkonzerns Axel Springer mit einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Die Straßburger Richter wiesen am 10.01.2019 die Beschwerde des Medienunternehmens als unzulässig zurück, das sein Recht auf freie Meinungsäußerung durch die Urteile deutscher Gerichte verletzt gesehen hatte (Az.: 62721/13 und 62741/13).

Springer musste Kachelmann Verfahrenskosten zum Teil erstatten

Hintergrund des Verfahrens ist ein Foto, das im Juli 2010 in der "Bild"-Zeitung abgedruckt worden war und das Kachelmann mit nacktem Oberkörper im Gefängnis zeigte. Deutsche Gerichte verboten "Bild" später, das Foto erneut zu veröffentlichen. Zudem musste Springer Kachelmann einen Teil der Verfahrenskosten erstatten. Laut einer Sprecherin des Straßburger Gerichtshofs handelte es sich um eine Summe im dreistelligen Euro-Bereich. Das Medienunternehmen sieht sein Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt.

EGMR: Deutsche Gerichte haben widerstreitende Rechte richtig gegeneinander abgewogen

Dem widersprachen die Richter nun: Die deutschen Gerichte hätten das Recht auf freie Meinungsäußerung richtig gegen das Recht Kachelmanns auf Privatsphäre abgewogen. Zwar sei das Foto nicht an sich entwürdigend, aber Kachelmann habe im Gefängnis nicht damit rechnen müssen, fotografiert zu werden. Die Strafe sei zudem gering ausgefallen.

Verfahren gegen Springer wegen Berichterstattung über Kachelmann-Prozess laufen noch

Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Wegen der Berichterstattung über den Prozess wurde Springer in anderen Verfahren zu Schmerzensgeldzahlungen an Kachelmann in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro verurteilt. Dagegen legte das Medienunternehmen nach Angaben eines Sprechers Verfassungsbeschwerden ein, über die noch nicht entschieden sei. Von einer Entscheidung des Straßburger Gerichtshofs im Sinne des Verlags habe man sich mittelbar Auswirkungen auf diese Beschwerden in Karlsruhe erhofft, teilte der Sprecher mit. Man bedauere die Entscheidung des Straßburger Gerichts und teile dessen Einschätzung nicht.

Redaktion beck-aktuell, 10. Januar 2019 (dpa).