Spahn gegen Versandverbot von Arzneimitteln via Internet

Patienten in Deutschland sollen auch weiter Arzneimittel bei Online-Apotheken bestellen können. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bekräftigte am 27.01.2020 in Berlin, dass es in der Bundesregierung europa- und verfassungsrechtliche Bedenken gegen ein Verbot des Versandhandels von Medikamenten gebe. Anlass war die Anhörung zu einer Petition für solch ein Verbot im Bundestag. Mehr als 420.000 Menschen hatten die Petition des Pharmaziestudenten Benedikt Bühler unterzeichnet.

Petent: Lokale Apotheken durch Versandhandel in Bedrängnis

Bühler warnte in seiner Petition, die Apotheken vor Ort seien durch den Versandhandel gefährdet. Spahn hielt dem entgegen, angesichts der rechtlichen Bedenken gegen ein Versandhandelsverbot sei es besser, das mildere Mittel zu wählen. Dies sei die geplante "Gleichpreisigkeit“: Online-Apotheken aus dem Ausland sollen bei verschreibungspflichtigen Medikamenten für gesetzlich Versicherte keine Rabatte mehr anbieten dürfen.

Apotheken-Stärkungsgesetz auf Eis

Ein entsprechendes Apotheken-Stärkungsgesetz liegt allerdings auch Monate nach dem entsprechenden Kabinettsbeschluss vom Juli 2019 auf Eis. Die Bundesregierung wartet derzeit noch eine Stellungnahme der EU-Kommission ab. Im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD noch darauf verständigt, sich für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten einsetzen zu wollen.

Redaktion beck-aktuell, 28. Januar 2020 (dpa).