Wegeunfall bei Schock nach Kollision mit Hund

Ein Wegeunfall liegt auch dann vor, wenn ein Arbeitnehmer auf dem unmittelbaren Heimweg von seiner Arbeit mit einem Hund kollidiert, der unvermittelt auf die Fahrbahn springt, und der Arbeitnehmer dabei einen Schock erleidet. Dies hat das Sozialgericht Dresden entschieden. Im konkreten Fall war der Kläger nach der Kollision von den Freunden des Hundehalters massiv bedrängt und angegriffen worden. Außerdem wurde sein Auto beschädigt.

Anhaltende psychische Probleme

Die Angriffe setzen sich fort, nachdem er den Arbeitsweg verlassen und bei einer nahegelegenen Tankstelle Schutz gesucht hatte. Nach den gutachterlichen Feststellungen eines Psychologen leidet der Kläger seitdem an Ängsten und anderen psychischen Störungen, die auf den Unfall und die spätere Bedrohung zurückzuführen seien.

Aufsuchen der Tankstelle lässt Schutz nicht entfallen

Das SG war im Gegensatz zur beklagten Berufsgenossenschaft der Ansicht, dass der unfallversicherungsrechtliche Schutz durch das Verlassen des unmittelbaren Weges und das Aufsuchen der Tankstelle nicht entfallen sei. Denn auch diese eingeschobene Verrichtung habe in einem inneren Zusammenhang mit dem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII versicherten Heimweg gestanden. Zu diesem Zeitpunkt sei der Kläger weiterhin bedroht worden; er habe Schutz gesucht und die Polizei verständigen wollen, um den Heimweg überhaupt fortsetzen zu können.

SG Dresden, Entscheidung vom 12.04.2021 - S 5 U 232/20

Redaktion beck-aktuell, 14. April 2021.