Innenministerium verbietet rockerähnliche Gruppierung "Osmanen Germania BC"

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat die rockerähnliche Gruppierung "Osmanen Germania BC" einschließlich ihrer Teilorganisationen verboten, da von dem Verein eine schwerwiegende Gefährdung für individuelle Rechtsgüter und die Allgemeinheit ausgehe. "Wer den Rechtsstaat ablehnt, kann von uns keine Nachsicht erwarten", kommentierte Seehofer die Maßnahme am 10.07.2018.

Verbot stützt sich auf Ergebnisse groß angelegter Razzien

Das Verbot stützt sich auf § 3 Abs.1 des VereinsG. Sowohl Zweck als auch Tätigkeiten des Vereins "Osmanen Germania BC" liefen den Strafgesetzen zuwider. Der "Osmanen Germania BC" habe aktuell im gesamten Bundesgebiet 16 Ortsgruppen ("Chapter"). Die Durchsuchungsmaßnahmen seien in vier Bundesländern (Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen) gegen Mitglieder des Vereins erfolgt. Das Verbot stütze sich zudem auf Erkenntnisse, die im Rahmen der vereinsrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen gegen den Verein am 13.03.2018 gewonnen werden konnten.

Vereinsaktivitäten auf gewalttätige Gebiets- und Machtentfaltung ausgerichtet

Ziel der damaligen Ermittlungen sei es vor allem gewesen, nähere Informationen über Struktur und Leitung des Vereins und das Zusammenwirken mit seinen Teilorganisationen zu erlangen. Der Verein selbst bezeichne sich als Boxclub und gebe vor, Jugendliche "von der Straße holen" zu wollen. Tatsächlich aber liege der gemeinsame Zweck in der gewalttätigen Gebiets- und Machtentfaltung sowie in der Selbstbehauptung gegenüber konkurrierenden rockerähnlichen Gruppierungen. In der Vergangenheit sei es wiederholt zu schweren Körperverletzungs- und versuchten Tötungsdelikten vor allem bei Auseinandersetzungen mit der mittlerweile aufgelösten kurdischen rockerähnlichen Gruppierung "Bahoz" gekommen.

Redaktion beck-aktuell, 10. Juli 2018.