Sechsköpfiger "Kontrollrat" für BND geplant

Möglicherweise wird der Bundesnachrichtendienst in Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts künftig durch einen "Kontrollrat" kontrolliert, der aus vier Bundesrichtern und zwei Bundesanwälten besteht. So sieht es ein der "Süddeutschen Zeitung" vorliegender Gesetzentwurf vor, der nach Informationen des Blattes vom Kanzleramt in die Ressortabstimmung gegeben wurde.

Kontrollrat in Form oberster Bundesbehörde

Regierungskreise bestätigten der dpa am 26.09.2020, dass ein Gesetzentwurf dazu in Ressortabstimmung gegeben worden sei. Weitere Einzelheiten wurden nicht bekannt. Den Kontrollrat könnte es laut "SZ" ab 2022 in Form einer obersten Bundesbehörde geben, für die Mitglieder des Kontrollrats gelte absolute Verschwiegenheit.

BVerfG gab Reform vor

Die Reform ist nötig, weil das Bundesverfassungsgericht im Mai 2020 die Vorschriften für die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung beanstandet hat (NJW 2020, 2235). Die Karlsruher Richter mahnten, dass sich der BND bei seinen weltweiten Überwachungsaktivitäten an deutsche Grundrechte halten müsse, und erteilten dem Gesetzgeber den Auftrag, die Befugnisse des Nachrichtendienstes bis Ende 2021 zu überarbeiten und zu begrenzen.

Reform soll bis Frühjahr 2021 stehen

Im Juni 2020 hatte Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) angekündigt, dass die Reform bis zum Frühjahr 2021 abgeschlossen sein solle.

Redaktion beck-aktuell, 28. September 2020 (dpa).