Scholz-Pläne für Grundsteuer-Reform erhalten massiven Gegenwind

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) stößt mit seinen Plänen für eine Reform der Grundsteuer auf erheblichen Widerstand. Die Steuer ist von Bauern, Immobilienbesitzern und Mietern zu zahlen. Scholz' Modell einer wertabhängigen Berechnung für 36 Millionen Flächen, Grundstücke und Gebäude habe keine Mehrheit, sagte Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) am 14.01.2019 am Rande eines Spitzentreffens der Länder mit dem Bundesminister in Berlin.

Bayerns Finanzminister erteilt Scholz-Plänen klare Absage

Wie auch Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) warnte Hilbers vor einem gewaltigen Bürokratieaufwand und Mehrbelastungen. Stattdessen sollte die Steuer nur anhand der Fläche erhoben werden - womöglich mit Abstufungen für kostbare Immobilien in gefragten Lagen. Mit Einnahmen von rund 14 Milliarden Euro im Jahr ist die Grundsteuer eine der wichtigsten kommunalen Einnahmequellen - das Bundesverfassungsgericht hat aber in einem Urteil im April 2018 wegen völlig veralteter Bemessungsgrundlagen eine Reform verlangt.

Scholz favorisiert wertabhängige Grundsteuer

Diskutiert werden zwei Modelle: Ein am Wert orientiertes und ein an der Fläche orientiertes. Scholz favorisiert aus Gerechtigkeitsgründen das wertabhängige Modell, bei dem auch Faktoren wie die Nettokaltmiete berücksichtigt werden. Da die Grundsteuer bei Mietern über die Nebenkosten umgelegt wird, kann das in gefragten Gegenden aber zu leichten Mietsteigerungen führen. Allerdings können Städte und Gemeinden über den von ihnen jeweils individuell festzulegenden Grundsteuer-Hebesatz dafür sorgen, dass die Mieten durch die Grundsteuer-Reform nicht über Gebühr steigen werden. Aus Sicht der SPD ist ein reines Flächenmodell viel zu ungerecht. So kritisierte die SPD-Bundestagsfraktion, das Flächenmodell hätte zur Folge, dass ein “Luxusappartement am Berliner Gendarmenmarkt künftig genauso niedrig besteuert würde wie eine gleich große Doppelhaushälfte in Berlin-Marzahn“.

Hilbers: Grundsteuer muss aufkommensneutral und gerecht sein

Auch die Unionsfraktion im Bundestag sowie weitere Länder lehnen das Scholz-Modell klar ab. Hilbers sagte, man könne auch Indikatoren einbauen, “die abbilden, ob ich in einem wohlhabenden Stadtteil lebe oder in einem weniger wohlhabenden“. Das Ganze müsse aber automatisierbar sein - man dürfe nicht Milliardensummen für den Verwaltungsaufwand verwenden. Man brauche ein Modell mit möglichst wenig Bürokratie, “es sollte aufkommensneutral und gerecht sein“. Unabhängig von dem Modell rechnet das Bundesfinanzministerium mit rund 2.200 Stellen, die für die Steuererhebung notwendig sind, da auch beim Flächenmodell alle Werte neu erhoben werden müssten.

Einigung in nächsten Wochen angestrebt

In Regierungskreisen wurden noch weitere harte Verhandlungen erwartet. Da die Reform bis Ende des Jahres stehen und zuvor von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden muss, braucht es jedoch eine baldige Einigung, möglichst in den nächsten Wochen. Füracker nannte Ende Januar als möglichen Zeitpunkt für einen Kompromiss-Entwurf. Ähnlich äußerte sich Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) am 15.01.2019. Er äußerte die Hoffnung, man könne in den kommenden drei Wochen zu einem gemeinsamen Modell kommen. "Es muss nun darum gehen, bei der Kompromisssuche die Stärken beider Modelle zu kombinieren und Schwachstellen zu vermeiden, damit am Ende eine unkompliziert umzusetzende Lösung steht", sagte Schäfer. Nach Detailarbeiten auf Fachebene ist das nächste Ministertreffen für den 01.02.2019 geplant.

Bund der Steuerzahler warnt vor verdeckter Vermögenssteuer

Der Bund der Steuerzahler warnte Scholz vor einer Vermögensteuer durch die Hintertür. “Die Grundsteuer darf am Ende keine verkappte Vermögensbesteuerung sein“, sagte Verbandspräsident Reiner Holznagel der dpa. “Wenn ich eine alte Wohnung in Kreuzberg habe, dann wird sie heutzutage um das 4- oder 5-fache mehr wert sein als vor 10 oder 20 Jahren“, sagte Holznagel. “Der Besitzer oder der Mieter ist der gleiche geblieben, ohne dass ihm diese Wertsteigerung zum Leben zur Verfügung steht. Es wäre falsch, ihn mit einer höheren Grundsteuer zu belegen.“ Nur das Flächenmodell sei ein Garant dafür, dass die Grundsteuer weiterhin verfassungsfest erhoben werden könne und das Geld den Kommunen auch zur Verfügung stehe.

Redaktion beck-aktuell, 15. Januar 2019 (dpa).