Bundesbank kann sich auch weiterhin an EZB-Anleihekäufen beteiligen

Kurz vor Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist gibt die Bundesregierung der Europäischen Zentralbank (EZB) Rückendeckung für ihre milliardenschweren Staatsanleihenkäufe. Man sehe die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts erfüllt, teilte ein Sprecher des Finanzministeriums am 31.07.2020 auf Anfrage mit. Die vom EZB-Rat vorgenommene Verhältnismäßigkeitsprüfung lege die Abwägung nachvollziehbar dar.

BVerfG beanstandete Staatsanleihekaufprogramm

Das Bundesverfassungsgericht hatte mehreren Klagen gegen das 2015 gestartete Kaufprogramm PSPP zur Ankurbelung von Inflation und Konjunktur überwiegend stattgegeben (Urteile vom 05.05.2020, BeckRS 2020, 7327). Die Notenbank überspanne damit ihr Mandat für die Geldpolitik. Bundesregierung und Bundestag sollten darauf hinwirken, dass die EZB nachträglich prüft, ob die Käufe verhältnismäßig sind. Andernfalls dürfte sich die Bundesbank nicht mehr daran beteiligen. Für diese Prüfung räumte der Zweite Senat höchstens drei Monate Zeit ein, also bis Anfang August.

Bundesregierung sieht Vorgaben aus Karlsruhe als erfüllt an

Wie die Bundesregierung sieht auch der Bundestag nunmehr die Vorgaben erfüllt. Die Abgeordneten stimmten Anfang Juli mit breiter Mehrheit für einen entsprechenden fraktionsübergreifenden Antrag. Das Gericht prüft die Einhaltung seines Urteils nicht von sich aus. Haben die Kläger Zweifel daran, könnten sie aber den Erlass einer Vollstreckungsanordnung beantragen. Der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler hat das bereits angedroht. Ein solcher Antrag müsste dann in Karlsruhe eigens geprüft werden.

Bundesbank will sich weiter an Ankäufen beteiligen

Auch die Bundesbank sieht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu den Staatsanleihenkäufen als erfüllt an. "Die Deutsche Bundesbank wird sich deshalb weiterhin an Ankäufen im Rahmen des PSPP beteiligen", teilte die Notenbank am Montag in Frankfurt auf Anfrage mit.

Redaktion beck-aktuell, 3. August 2020 (dpa).