Der Mann, der nach einem Ritualmord an einem Arbeitskollegen als "Satanist von Witten" bekannt wurde, ist nach mehr als 16 Jahren Haft wieder frei. Er dürfe das Gefängnis sofort verlassen, erklärte das Landgericht Bochum am 15.09.2017. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft eine Beschwerde gegen die bereits im August 2017 vom LG angeordnete vorzeitige Entlassung zurückgenommen.
Redaktion beck-aktuell, 18. September 2017 (dpa).