Saarländisches OLG: AfD-Kandidatenliste für Bundestagswahl ungültig

Der erste Anlauf der Saar-AfD zur Aufstellung einer Landesliste für die Bundestagswahl ist auch nach Einschätzung des Saarländischen Oberlandesgerichts ungültig gewesen. Diese Auffassung vertrat das OLG am 07.07.2017 bei einer Berufungsverhandlung in Saarbrücken. Ein Urteil wird zwar erst am 12.07.2017 verkündet, der 1. Zivilsenat ließ jedoch keinen Zweifel daran, dass er eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken bestätigen wird.

Erste Wahl mit Formfehler behaftet

Das LG hatte die bereits eingereichte Liste Anfang Juni 2017 in einer Eilentscheidung wegen eines Formfehlers für nichtig erklärt, der Landesverband der AfD hatte dagegen Berufung eingelegt. Das OLG schloss sich der Auffassung des LG an, dass die erste Wahl entgegen dem Bundeswahlgesetz auf einem Delegiertenparteitag und nicht auf einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung stattgefunden habe.

Bahn frei für neuen Spitzenkandidaten

Damit wäre der Weg frei für den neuen Spitzenkandidaten, Rechtsanwalt Christian Wirth, der sich bei einer Mitgliederversammlung am 02.07.2017 gegen den bisherigen Spitzenkandidaten Michel Dörr, Sohn des AfD-Landesvorsitzenden Josef Dörr, durchgesetzt hatte – anders als beim ersten Durchgang der Wahl. Auf Wirth entfielen 70 Stimmen, auf den Sohn des AfD-Landesvorsitzenden 63.

Redaktion beck-aktuell, 10. Juli 2017 (dpa).