Rumänien: Parlament lockert Strafen für Korruptionsdelikte

Trotz vorheriger Warnungen seitens der EU-Kommission hat Rumäniens Parlament am 24.04.2019 auf Druck der sozialliberalen Regierung das Korruptionsstrafrecht gelockert. Die Verjährungsfristen für mehrere Delikte wurden verkürzt. Schmiergeldzahlungen wurden teilweise entkriminalisiert: Der Täter bleibt straffrei, wenn er sich binnen eines Jahres selbst anzeigt, vorausgesetzt, dass die Staatsanwaltschaft bis dahin keine Ermittlungen begonnen hat. 

Kritiker sehen Begünstigung für vorbestraften Regierungspolitiker

Kritiker glauben, dass diese Änderungen dem Vorsitzenden der regierenden Sozialdemokraten (PSD), Liviu Dragnea, zugutekommen könnten. Dragnea ist vorbestraft, darf deswegen nicht Ministerpräsident werden, kontrolliert aber die Regierung. Aktuell steht er wegen Beihilfe zum Amtsmissbrauch vor Gericht. Hierbei wird im Mai 2019 ein rechtskräftiges Urteil erwartet. In erster Instanz war er dafür zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Ferner wurden die Strafen für Unterschlagung und Amtsmissbrauch halbiert, falls der Täter den Schaden ersetzt. Die bisher strafbare Nachlässigkeit im Amt wurde für straffrei erklärt.

Ermittlungen künftig deutlich erschwert

Erschwert wurde den Ermittlern ihre Arbeit künftig durch Änderungen in der Strafverfolgungsordnung. Falls Gespräche aufgrund eines nationalen Sicherheitsrisikos abgehört werden - etwa bei der Verfolgung mutmaßlicher Terroristen - und dabei zufällig auch Erkenntnisse über Korruptionsdelikte gewonnen werden, dürfen die Ankläger diese Beweismittel nicht zur Verfolgung der Korruptionsfälle verwenden. Zudem dürfen Zeugen jederzeit ein Verhör unterbrechen sowie die Aussage wegen Befangenheit verweigern, unabhängig davon, wie weit ihre Beziehung zu einem Verdächtigen zeitlich zurückliegt.

EU-Kommission lässt weiteres Vorgehen noch offen

Die EU-Kommission ließ zunächst offen, ob sie die beschlossenen Gesetzesänderungen als schweren Verstoß gegen rechtsstaatliche Standards in der EU wertet. In diesem Fall könnte die Brüsseler Behörde ein Strafverfahren nach Art. 7 des EU-Vertrags auf den Weg bringen, das Rumänien am Ende sogar seine Stimmrechte bei EU-Entscheidungen kosten könnte.

Redaktion beck-aktuell, 25. April 2019 (dpa).