Häftlinge dürfen im Gefängnis nur noch mit Zustimmung eines Richters längerfristig an ihr Bett gefesselt werden. Der Bundestag verabschiedete am frühen Morgen des 17.05.2019 ein Gesetz, wonach eine dauerhafte Fixierung zuvor von einem Gericht gebilligt werden muss. Nur in Ausnahmefällen – etwa bei "Gefahr im Verzug" – kann die richterliche Anordnung auch nachträglich eingeholt werden.
Redaktion beck-aktuell, 17. Mai 2019 (dpa).
Den Gesetzentwurf von Union und SPD (BT-Drs. 19/8939) finden Sie als pdf-Datei auf den Seiten des Bundestages.
Koalitionsfraktionen wollen Rechte Betroffener von Fixierungsanordnungen stärken, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 04.04.2019, becklink 2012760