Bundestag beschließt Richtervorbehalt für Fixierung von Häftlingen

Häftlinge dürfen im Gefängnis nur noch mit Zustimmung eines Richters längerfristig an ihr Bett gefesselt werden. Der Bundestag verabschiedete am frühen Morgen des 17.05.2019 ein Gesetz, wonach eine dauerhafte Fixierung zuvor von einem Gericht gebilligt werden muss. Nur in Ausnahmefällen – etwa bei "Gefahr im Verzug" – kann die richterliche Anordnung auch nachträglich eingeholt werden.

Reaktion auf BVerfG-Urteil

Der Bundestag reagiert damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 (NJW 2018, 2619). Danach ist eine Fixierung an Beinen, Armen und Bauch nur nach einer richterlichen Entscheidung zulässig, wenn die Zwangsmaßnahme absehbar länger als eine halbe Stunde dauert.

Redaktion beck-aktuell, 17. Mai 2019 (dpa).