Gericht geht trotz narzisstischer Persönlichkeitsstörung von Schuldfähigkeit aus
Im Prozess um den Vierfachmord, der die Schweiz 2015 drei Tage vor Weihnachten erschütterte, ließ Richter Daniel Aeschbach keine Zweifel: Es war Mord, der Täter habe gewusst, was er tat. Zudem habe er weitere Überfälle nach dem gleichen Muster vorbereitet. In einem Fall stand er nach den Ermittlungen schon vor dem Haus des von ihm ausspionierten Jungen. Zwar hatten die Gutachter eine narzisstische Persönlichkeitsstörung bei ihm festgestellt. Der Richter bezeichnete den Täter aber als kaltblütig und skrupellos.
Familie aus der Nachbarschaft umgebracht
Der Mann hatte sich als Mitarbeiter des schulpsychologischen Dienstes ausgegeben und sich so Zugang zum Haus der Familie in seiner Nachbarschaft in Rupperswil zwischen Basel und Zürich verschafft. Er fesselte die anwesenden Brüder (13 und 19) und die Freundin des Älteren, zwang die Mutter der Jungen (48), Geld von der Bank zu holen und brachte anschließend alle um. Den 13-Jährigen missbrauchte er vorher sexuell und filmte die Grausamkeiten mit dem Handy. Der Täter bezeichnete sich im Prozess als pädophil und sagte, er habe den jüngeren Sohn öfters auf der Straße gesehen und er habe ihn sexuell erregt.
Scharfe Kritik an Verteidigerin des Täters
Scharfe Worte fand Richter Aeschbach für die Verteidigerin des Täters, Renate Senn. Sie hatte mit ihrem Plädoyer am 14.03.2018 Empörung ausgelöst. Richter Aeschbach nannte ihre Argumentation "grotesk". Unter anderem sagte die Anwältin, die Opfer hätten ja versuchen können, Hilfe zu rufen oder sich zu wehren. Sie hätten das nicht getan und damit dem Täter in die Hände gespielt. Der Mann habe "nur" den Jungen missbrauchen wollen, das habe bloß 20 Minuten gedauert. Seinen Opfern habe er nur so viel Schmerzen zugefügt, wie für die Tötung nötig war. Senn hatte 18 Jahre Haft gefordert.
Verwahrung und Therapie angeordnet
Der Richter ordnete neben der Freiheitsstrafe zudem eine Verwahrung und eine Therapie an. Damit bleibt offen, ob und wann der Verurteilte wieder in Freiheit kommt. Lebenslang Verurteilte kommen in der Schweiz in der Regel nach 15 Jahren oder bei guter Führung noch eher frei. Die Verwahrung beginnt nach Ende der Haftstrafe. Sie wird für besonders gefährliche Straftäter ausgesprochen, um die Öffentlichkeit zu schützen. Je nach Erfolg der Therapie können Gerichte die Verwahrung eines Tages aufheben. "Für uns bleibt große Erleichterung zurück", sagte der Anwalt der Hinterbliebenen, Markus Leimbacher, in Schafisheim nach dem Spruch des Kreisgerichts.