Rekord: 11,5 Milliarden Euro durch Länderfinanzausgleich bewegt

Der Länderfinanzausgleich zwischen finanziell besser und schlechter gestellten Bundesländern ist auf einen neuen Rekordwert gestiegen: 11,45 Milliarden Euro wurden 2018 zwischen den Ländern umverteilt - im Jahr zuvor waren es rund 11,2 Milliarden Euro gewesen. Das geht aus vorläufigen Zahlen des Bundesfinanzministeriums hervor, über die am 21.01.2019 zuerst das "Handelsblatt“ berichtet hatte. Bayern musste von der Gesamtsumme mehr als die Hälfte schultern: Die bayerischen Zahlungen stiegen um 785 Millionen auf 6,67 Milliarden Euro. Weitere Zahler-Länder waren Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg. Größter Empfänger war Berlin mit 4,4 Milliarden Euro.

Berlin, Sachsen und Nordrhein-Westfalen erhalten am meisten

Nach Bayern zahlte Baden-Württemberg mit knapp 3,1 Milliarden Euro am meisten in den Verteilungstopf ein, Hessen folgt mit 1,6 Milliarden Euro, Hamburg gab immerhin noch rund 83.000 Euro. Nach Berlin waren besonders Sachsen (1,1 Milliarden Euro) und Nordrhein-Westfalen (1,01 Milliarden Euro) große Empfänger, Niedersachsen erhielt rund 830.000 Euro und Bremen rund 740.000 Euro. Der Finanzausgleich regelt die Verteilung der Einnahmen zwischen Bund, Ländern und Kommunen.

Neuer Länderfinanzausgleich ab 2020

Jedes der 16 Bundesländer hat aufgrund seiner wirtschaftlichen, geografischen und regionalen Besonderheiten unterschiedlich hohe Einnahmen. Hauptziel des Finanzausgleichs ist laut Grundgesetz die "Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse“. Der Länderfinanzausgleich soll ab 2020 in seiner bisherigen Form abgelöst werden durch ein System, das über die Umsatzsteuer Ungleichgewichte ausgleichen soll. Der Länderanteil daran soll nach der Einwohnerzahl verteilt werden, modifiziert durch Zu- und Abschläge je nach Finanzkraft. Zudem greift der Bund "ärmeren" Ländern verstärkt unter die Arme - mit zunächst jährlich 9,75 Milliarden Euro. Dafür erhält der Bund wiederum mehr Eingriffsrechte - etwa bei Fernstraßen, in der Steuerverwaltung, bei Investitionen in Schulen sowie Online-Angeboten der Verwaltung.

Redaktion beck-aktuell, 22. Januar 2019 (dpa).