Regierungsentwurf zur Anpassung des § 35 TKG vorgelegt

Die Bundesregierung will die Rechtsschutzregelung für entgeltregulierte Telekommunikationsunternehmen in § 35 Abs. 5 TKG in Umsetzung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BeckRS 2016, 55864) anpassen und hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/4722) in den Bundestag eingebracht. Dies teilte der parlamentarische Pressedienst am 12.10.2018 mit. Danach sollen künftig nur noch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vor rückwirkend höheren Kosten im Streit mit anderen Anbietern geschützt werden.

Künftig kein Schutz mehr für finanzstarke Unternehmen

Der Pressedienst erläutert, marktmächtige Anbieter auf den Telekommunikationsmärkten könnten verpflichtet werden, anderen Unternehmen zum Beispiel die Mitnutzung der Teilnehmeranschlussleitung zu erlauben. Die Preise dafür lege die Bundesnetzagentur fest. Klage der Anbieter, weil ihm die Entgelte zu niedrig erscheinen, schütze die derzeitige Rechtsprechung die Gegenseite vor rückwirkend höheren Kosten. Dies solle künftig nur noch für Unternehmen bis zu einer Umsatzschwelle von 100 Millionen Euro gelten. Der Bundesrat halte diese Schwelle für zu gering und bitte in einer Stellungnahme um Prüfung einer moderaten Anhebung.

BNetzA als zuständige Stelle gemäß EU-Geoblocking-Verordnung vorgesehen

Außerdem solle mit der Gesetzesänderung die Bundesnetzagentur als zuständige Stelle gemäß der EU-Geoblocking-Verordnung benannt werden. Der Bundesrat bitte dabei, der Bundesnetzagentur zusätzliche Befugnisse einzuräumen. Um eine umfassende Umsetzung der Verordnung sicherzustellen, sei es notwendig, der Behörde zusätzliche Instrumente in die Hand zu geben, um die Einhaltung der Geoblocking-Verordnung durch die Unternehmen zu gewährleisten, schreibe der Bundesrat zur Begründung. "Eine Beschränkung auf repressive Sanktionsmaßnahmen bleibt hinter den üblichen Handlungsmöglichkeiten der öffentlichen Verwaltung zurück und ist auch mit Blick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz kritisch zu sehen."

Redaktion beck-aktuell, 15. Oktober 2018.