Regierung plant neue Regelungen für Intensivpflege und medizinische Rehabilitation

Ständig auf Hilfe angewiesen sein, rund um die Uhr betreut werden – für Intensiv-Pflegebedürftige ist das Alltag. Ein neues Gesetz soll diesen Patienten weiterhin ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Außerdem werde der Zugang zu medizinischer Rehabilitation schneller und unkomplizierter, teilte die Bundesregierung am 12.02.2020 mit.

Häusliche Intensivpflege bleibt möglich

Die Bundesregierung möchte vor allem mögliche Fehlanreize bei der Intensivpflege verhindern und eine Versorgung nach aktuellem medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Standard gewährleisten. Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf fasse deshalb den Leistungsanspruch auf die sogenannte außerklinische Intensivpflege neu. Sie müsse künftig von besonders qualifizierten Ärzten verschrieben werden. Die Leistungserbringer müssten zudem spezielle Anforderungen erfüllen - etwa ein internes Qualitätsmanagement. Auch weiterhin sollen Menschen, die etwa künstlich beatmet werden oder im Wachkoma liegen, zu Hause versorgt werden können. Dabei müsse jedoch die medizinische und pflegerische Versorgung sichergestellt sein.

Intensivpflege soll bezahlbarer werden

Gleichzeitig wird die vollstationäre Pflege nach den Plänen der Bundesregierung bezahlbarer. Denn in entsprechenden Pflegeeinrichtungen zahlten Angehörige momentan einen Eigenanteil von bis zu 3.000 Euro pro Monat. Dieser Eigenanteil solle in Zukunft erheblich gesenkt werden. Um mehr Patienten von künstlicher Beatmung zu entwöhnen, setze das Gesetz zudem für Krankenhäuser neue Anreize: Für die Entwöhnung werde es eine zusätzliche Vergütung geben. Im Gegenzug müssten Krankenhäuser mit Abschlägen rechnen, falls keine Beatmungsentwöhnung veranlasst werde.

Schneller und unkomplizierter Zugang zu Rehas

Wer krank oder verletzt sei, wolle seinen Alltag schnellstmöglich wieder selbst gestalten. Reha-Maßnahmen könnten dazu entscheidend beitragen. Daher sorge das neue Gesetz dafür, dass Patienten einen schnelleren und unkomplizierteren Zugang zu Reha-Maßnahmen haben. Bei der Wahl ihrer Reha-Einrichtung genössen Versicherte in Zukunft mehr Freiheit: Entschieden sie sich für eine andere als die von der Krankenkasse zugewiesene Einrichtung, müssten sie künftig nur noch die Hälfte der Mehrkosten selbst tragen. Außerdem soll der Zugang zu geriatrischer Rehabilitation nach den Vorstellungen der Bundesregierung erleichtert werden. Diese Therapieangebote richteten sich speziell an ältere Menschen. Wenn ein Vertragsarzt solch eine Maßnahme verordne, überprüfe die Krankenkasse künftig nicht mehr, ob sie medizinisch erforderlich sei.

Redaktion beck-aktuell, 13. Februar 2020.