Wichtige Impulse von Kassenprojekten erwartet
Die zuvor laufenden Projekte einzelner Kassen könnten dabei wichtige Impulse zur geplanten Nutzung der elektronischen Patientenakten in der Telematikinfrastuktur liefern, heißt es laut Mitteilung in der Antwort weiter. Versicherte sollen dabei künftig die Möglichkeit bekommen, allen berechtigten Leistungserbringern relevante medizinische Daten sicher zur Verfügung zu stellen.
gematik legt Anforderungen fest
Die dabei zu erfüllenden Anforderungen an die Funktionalität, Interoperabilität und Sicherheit würden laut Regierung durch die gematik festgelegt. Elektronische Anwendungen im Gesundheitswesen dürften nur dann aus Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden, wenn die Festlegungen der gematik zur Interoperabilität beachtet würden.
Einführung in mehreren Stufen
Die elektronische Patientenakte soll laut Mitteilung stufenweise eingeführt werden. In der ersten Stufe sollen etwa Notfalldaten oder Medikationspläne gespeichert werden. Hinzu kommen elektronische Arztbriefe. In der ersten Stufe gehe es vor allem darum, einen Dokumentenaustausch zwischen Versicherten und Leistungserbringern zu ermöglichen, heißt es in der Antwort der Regierung. In weiteren Umsetzungsstufen sollen dann "Komfort- und Leistungsfunktionen" ergänzt werden.
Nutzung elektronischer Patientenakte ist freiwillig
Für die Nutzung der elektronischen Patientenakten gelte das Prinzip der Freiwilligkeit. Die Versicherten könnten selbst entscheiden, ob sie die Technik nutzen möchten, welche Daten auf der Akte gespeichert und wem sie zugänglich gemacht würden, so die Regierung.