Bundesregierung bringt mehr Leistungen für Kinder auf den Weg

Die Bundesregierung hat mehr staatliche Leistungen für Kinder von Geringverdienern auf den Weg gebracht. Das sieht der Entwurf eines "Starke-Familien-Gesetzes" vor, den das Bundeskabinett am 09.01.2019 beschlossen hat. Vorgesehen ist unter anderem ein höherer Kinderzuschlag. Auch sollen Betroffene von mehr Leistungen für Bildung und Teilhabe profitieren.

Bundesrat muss zustimmen

Das Gesetz von Familienministerin Franziska Giffey und Arbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) wird nun im Bundestag weiter beraten. Der Bundesrat muss zustimmen. Unter anderem soll der Kinderzuschlag erhöht werden. Der Zuschlag soll dann zusammen mit dem Kindergeld den durchschnittlichen Bedarf in Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums decken. Eingeführt worden war diese Leistung für Geringverdiener, die den Unterhalt ihrer Kinder nicht ausreichend sichern können.

Eigenanteile bei Schulessen und Schülerbeförderung entfallen

Bei den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets ist unter anderem geplant, den Betrag für die Ausstattung mit Schulheften und anderem Unterrichtsbedarf zu erhöhen. Eigenanteile beim Schulessen und der Schülerbeförderung sollen entfallen.

Antragsstellung soll vereinfacht werden

Giffey sagte dem Fernsehsender n-tv, wichtig sei auch, dass möglichst alle, die Anspruch auf die Leistungen hätten, diese auch in Anspruch nehmen können. "Dafür ist es nötig, dass wir die Leistung erst mal bekannt machen." Antragsformulare etwa zum Kinderzuschlag würden vereinfacht.

FDP stört sich an zu viel Bürokratie

Katja Suding, Vizechefin der FDP-Bundestagsfraktion, warf der Regierung vor, die Chance unbürokratischer Unterstützung für Familien zu verpassen. "Die Leistungen für Familien müssen in einem Kinderchancengeld gebündelt werden, das leicht online beantragt werden kann", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.

Redaktion beck-aktuell, 9. Januar 2019 (dpa).