Mischindex als Grundlage
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren erhalten künftig 322 Euro und Kinder von sechs bis 13 Jahren 302 Euro (jeweils sechs Euro mehr). In der Altersgruppe von null bis fünf Jahren gibt es mit insgesamt 245 Euro fünf Euro mehr. Wer als Paar zusammenlebt, bekommt künftig mit 382 Euro pro Partner jeweils sieben Euro mehr. Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen und nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern bekommen 339 Euro (jeweils sieben Euro mehr). Die Regelsätze werden jährlich überprüft und angepasst. Das Statistische Bundesamt errechnet die sogenannte Fortschreibung der Regelbedarfe anhand eines Mischindex. Dieser setzt sich zu 70% aus der Preisentwicklung und zu 30% aus der Nettolohnentwicklung zusammen.