Teilhabeleistungen ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen
Darüber hinaus sollen die Entschädigungszahlungen wesentlich steigen. Teilhabeleistungen sollen grundsätzlich ohne die Anrechnung von Einkommen und Vermögen gewährt werden. Das neue Recht soll grundsätzlich am 01.01.2024 in Kraft treten. Dies soll es den Verwaltungen der Länder ermöglichen, sich auf die Veränderungen vorzubereiten.
Erhöhung von Waisenrenten und Bestattungsgeld
Um die Situation von Gewalt- und Terroropfern sowie ihrer Hinterbliebenen bereits jetzt zu verbessern, sollen einige Regelungen rückwirkend ab 01.07.2018 eingeführt werden. Waisenrenten und Bestattungsgeld sollen erhöht werden, die Leistungen für Überführungskosten verbessert und inländische und ausländische Gewaltopfer gleich behandelt werden. Damit würden zentrale Forderungen im Nachgang zum Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz umgesetzt, betonte die Bundesregierung.
Ausweitung des Gewaltbegriffs
Ziel der Reform sei es, das Soziale Entschädigungsrecht an heutigen Anforderungen betroffener Menschen auszurichten. Auch soll der verwendete Gewaltbegriff ausgeweitet werden. Bisher bleibe unberücksichtigt, dass nicht nur ein tätlicher Angriff, sondern auch eine psychische Gewalttat zu einer gesundheitlichen Schädigung führen kann.
Umfassende Bestandsschutzregelungen
Das Soziale Entschädigungsrecht basiert derzeit noch auf dem Bundesversorgungsgesetz, das 1950 für die Versorgung Kriegsgeschädigter und ihrer Hinterbliebenen geschaffen worden war. Umfassende Bestandsschutzregelungen stellten auch weiterhin eine gute Versorgung der bisher berechtigten Personen sicher, hebt die Bundesregierung hervor. Mit der Reform setzt sie ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.