Reform des Sozialen Entschädigungsrechts beschlossen

Opfern von Gewalt soll künftig schneller und zielgerichteter geholfen werden. Dazu hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der das Soziale Entschädigungsrecht neu regelt. Wie die Bundesregierung am 26.06.2019 mitteilte, sollen als neue Leistungen sogenannte Schnelle Hilfen eingeführt werden. Künftig sollen Fallmanager betroffene Menschen durch das Antrags- und Leistungsverfahren begleiten. Opfer sollen einen Anspruch auf Leistungen in Trauma-Ambulanzen erhalten. Einfachere Verfahren sollen dafür sorgen, dass mehr Menschen die Leistungen in Anspruch nehmen.

Teilhabeleistungen ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen

Darüber hinaus sollen die Entschädigungszahlungen wesentlich steigen. Teilhabeleistungen sollen grundsätzlich ohne die Anrechnung von Einkommen und Vermögen gewährt werden. Das neue Recht soll grundsätzlich am 01.01.2024 in Kraft treten. Dies soll es den Verwaltungen der Länder ermöglichen, sich auf die Veränderungen vorzubereiten.

Erhöhung von Waisenrenten und Bestattungsgeld

Um die Situation von Gewalt- und Terroropfern sowie ihrer Hinterbliebenen bereits jetzt zu verbessern, sollen einige Regelungen rückwirkend ab 01.07.2018 eingeführt werden. Waisenrenten und Bestattungsgeld sollen erhöht werden, die Leistungen für Überführungskosten verbessert und inländische und ausländische Gewaltopfer gleich behandelt werden. Damit würden zentrale Forderungen im Nachgang zum Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz umgesetzt, betonte die Bundesregierung.

Ausweitung des Gewaltbegriffs

Ziel der Reform sei es, das Soziale Entschädigungsrecht an heutigen Anforderungen betroffener Menschen auszurichten. Auch soll der verwendete Gewaltbegriff ausgeweitet werden. Bisher bleibe unberücksichtigt, dass nicht nur ein tätlicher Angriff, sondern auch eine psychische Gewalttat zu einer gesundheitlichen Schädigung führen kann.

Umfassende Bestandsschutzregelungen

Das Soziale Entschädigungsrecht basiert derzeit noch auf dem Bundesversorgungsgesetz, das 1950 für die Versorgung Kriegsgeschädigter und ihrer Hinterbliebenen geschaffen worden war. Umfassende Bestandsschutzregelungen stellten auch weiterhin eine gute Versorgung der bisher berechtigten Personen sicher, hebt die Bundesregierung hervor. Mit der Reform setzt sie ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.

Redaktion beck-aktuell, 26. Juni 2019.