Rechtsbasis für Corona-Regeln: Ampel-Fraktionen bereiten Entwurf vor

Das Ringen um eine einheitliche Rechtsgrundlage für Corona-Regeln in Deutschland geht in die heiße Phase. Bevor die epidemische Lage am 25.11.2021 enden soll, wollen die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP neue Leitplanken zur Eindämmung der Pandemie beschließen. An einem Gesetzentwurf dazu werde aktuell noch gearbeitet, hieß es am Sonntag aus Fraktionskreisen. Über den Entwurf soll der Bundestag nach jetziger Planung am kommenden Donnerstag beraten.

Rückkehr zu kostenlosen Tests nicht ausgeschlossen

Die drei möglichen Koalitionspartner SPD, Grüne und FDP wollen darin den Angaben zufolge unter anderem neue Regelungen zum Test-Angebot festschreiben. Vertreter von Politik, Ärzten und Verbänden hatten zuletzt immer lautstärker die Rückkehr zu kostenlosen Corona-Bürgertests für alle gefordert. Außerdem arbeiten die Ampel-Parteien wohl an Maßnahmen, die Betrügereien mit gefälschten Impfnachweisen verhindern sollen. Grünen-Chefin Annalena Baerbock sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: "Es geht darum, die Schutzmaßnahmen auf eine rechtlich tragfähige Grundlage zu stellen und dadurch abzusichern." Die Maßnahmen müssten vom Bundestag beschlossen werden.

Tägliche Testpflicht in Pflegeheimen im Gespräch

Wie die "Bild am Sonntag" unter Berufung auf Verhandlungskreise berichtete, erwägen SPD, Grüne und FDP unter anderem eine tägliche Testpflicht für Mitarbeiter und Besucher in Pflegeheimen, unabhängig davon, ob diese geimpft oder genesen sind. Außerdem könnte die Corona-Prämie für Kliniken reaktiviert werden, sodass Krankenhäuser wieder eine staatliche Entschädigungszahlung bekommen, wenn sie einen Teil ihrer Intensivbetten für Corona-Patienten freihalten.

Weder Lockdown für Ungeimpfte noch bundesweite 2G-Regel geplant

Um die Booster-Impfungen bei Senioren zu beschleunigen, sollten Ärzte verpflichtet werden, ihre älteren Patienten anzuschreiben und über die dritte Impfung zu informieren, heißt es in dem Bericht weiter. Auf einen Lockdown für Ungeimpfte oder eine bundesweite 2G-Regel für das öffentliche Leben wollten die potenziellen Ampel-Partner aber verzichten. Der amtierende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) begrüßte die Pläne. "Unsere Beschlüsse der Gesundheitsminister von Bund und Ländern vom Freitag und die heutigen Vorschläge der Ampel-Verhandler zur aktuellen Pandemielage sind deckungsgleich", sagte er am Sonntag. "Das ist gut, denn ein einheitliches Vorgehen aller Verantwortlichen erhöht die so wichtige Akzeptanz und damit das Mitmachen in der Bevölkerung."

Abgespeckter Katalog möglicher Maßnahmen soll Gesetz werden

Am 25.11.2021 läuft der Sonderstatus der epidemischen Lage von nationaler Tragweite aus. Spahn hatte sich ebenso wie die möglichen neuen Regierungspartner dafür ausgesprochen, die Einstufung als Rechtsgrundlage für weitgehende Corona-Einschränkungen nicht mehr zu verlängern. SPD, Grüne und FDP hatten bereits Ende Oktober mitgeteilt, dass sie stattdessen einen abgespeckten Katalog möglicher Maßnahmen festlegen wollen. Eine entsprechende gesetzliche Regelung solle nach einer Anhörung von Expertinnen und Experten am 18.11.2021 im Bundestag beschlossen werden. Einen Tag später solle das Gesetz in einer Sondersitzung des Bundesrats beraten und verabschiedet werden.

Keine Schulschließungen, Lockdowns und Ausgangssperren mehr

Nach der Ankündigung der drei Parteien sollen den Bundesländern weiter Corona-Maßnahmen wie Maskenpflicht, Hygienekonzepte oder Zugangsregeln nur für Geimpfte, Genesene und Getestete offenstehen. Schulschließungen, Lockdowns und Ausgangssperren werde es aber nicht mehr geben, hatte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese gesagt. Bisher knüpfen Corona-Vorgaben laut Infektionsschutzgesetz daran an, dass der Bundestag die epidemische Lage feststellt. Das Parlament hatte dies erstmals im März 2020 getan und mehrfach bestätigt. Als Hauptgrund für die geplante Änderung hatten die drei Parteien die Impfungen als Schutz vor Corona genannt. Zudem hatten sie angekündigt, dass spätestens zum 20.03.2022 sämtliche Corona-Beschränkungen auslaufen sollen.

Rechtswissenschaftler Pestalozza hält Impfpflicht für "unumgänglich"

Der Berliner Rechtswissenschaftler Christian Pestalozza hat sich unterdessen für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen. "Da sich offenbar nicht ausreichend Menschen freiwillig haben impfen lassen, halte ich diesen Schritt für unumgänglich", sagte Pestalozza dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. Aus Sicht des Experten für Verfassungsrecht sind alle grundrechtlichen Voraussetzungen für eine Impfpflicht erfüllt: "Die Maßnahme verfolgt ein legitimes Ziel, ist geeignet, erforderlich und zumutbar." Pestalozza plädierte für eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung im Infektionsschutzgesetz, um einzelne Länder nicht "in Entscheidungsnot" zu bringen. "Wer impfpflichtig ist, muss ebenfalls auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes klar sein", sagte er. Hier sei der neue Bundestag gefordert. Der Umstand, dass eine Corona-Impfung nicht hundertprozentig vor der Infektion schützt, sei kein Grund für rechtliche Bedenken, so Pestalozza weiter. Er habe keinen Zweifel daran, dass das bei möglichen Klagen auch Gerichte so sehen. "Wir können nicht darauf warten, bis die Krankenhäuser überfüllt sind und die Zahl der Toten weiter zunimmt. Manche Politiker tun so, als ob Corona besiegt wäre", kritisierte er.

Redaktion beck-aktuell, 8. November 2021 (dpa).