Rechtsausschuss nimmt Vormundschaftsreformgesetz an

Der Rechtsausschuss des Bundestags hat den Regierungsentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in geänderter Fassung angenommen. Dies berichtet der parlamentarische Pressedienst. Ziel des geplanten Gesetzes (BT-Drs. 19/24445) ist es, das Vormundschafts- und Betreuungsrecht zu modernisieren.

Selbstbestimmung und Autonomie im Blickpunkt

Im Vormundschaftsrecht ist unter anderem vorgesehen, den Mündel mit seinen Rechten als Subjekt ins Zentrum zu stellen und die Personensorge zu stärken. Im Betreuungsrecht soll die Selbstbestimmung und die Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen im Vorfeld und innerhalb einer rechtlichen Betreuung gestärkt werden.

Opposition kritisiert Regelungen zum Ehegattenvertretungsrecht

Wie der Pressedienst berichtet, begrüßte die Opposition den Entwurf zwar grundsätzlich, lehnte jedoch die darin enthaltenen Regelungen zum Ehegattenvertretungsrecht ab. Die Koalition habe das Gesetz als gesellschaftlich bedeutendes Reformprojekt bezeichnet, das den Vorrang des selbstbestimmten Handelns betone. Über den Entwurf stimmt der Bundestag am Freitag ab.

Redaktion beck-aktuell, 3. März 2021.