Rechtsausschuss beruft AfD-Politiker Brandner ab

Der umstrittene AfD-Politiker Stephan Brandner ist nicht länger Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bundestag. Wie der parlamentarische Pressedienst am 13.11.2019 mitteilte, wurde er vom Rechtsauschuss abgewählt. Es ist die erste Abwahl eines Ausschussvorsitzenden in der 70-jährigen Geschichte des Bundestags. Der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßte die Abwahl.

Brandner als Ausschussvorsitzender nicht tragbar

Mit Ausnahme der AfD-Abgeordneten stimmten alle Ausschussmitglieder für einen Abberufungsantrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Vertreter der antragstellenden Fraktionen hatten erklärt, Brandner habe weder menschlich noch politisch die notwendige Eignung für den Vorsitz im Rechtsausschuss und sei in dieser Funktion nicht tragbar. Hintergrund der Entscheidung sind Äußerungen Brandners auf seinem Twitter-Kanal nach dem Terroranschlag in Halle und gegen die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an den Künstler Udo Lindenberg, die weithin Empörung ausgelöst hatten.

Richterbund: Rechtsausschussvorsitzender hat Vorbildfunktion

Der Deutsche Richterbund (DRB) hat die Abwahl begrüßt. Die Entscheidung der Legislative sei konsequent. Das Amt müsse so ausgeübt werden, dass der Inhaber glaubwürdig für den Rechtsstaat steht. Er müsse Vorbild sein, sagte der DRB-Vorsitzende Jens Gnisa am 13.11.2019 in Berlin. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses müsse sich immer darüber bewusst sein, dass er in besonderer Weise Repräsentant des Rechtsstaats ist und auch so auftreten muss, so Gnisa.

Redaktion beck-aktuell, 13. November 2019.