Rechnungshof fordert Neuregelung für Bezüge der Altpräsidenten

Der Bundesrechnungshof hat die Ausstattung der früheren Bundespräsidenten kritisiert und den Bundestag aufgefordert, einheitliche Regelungen dafür zu schaffen. In einem 44 Seiten umfassenden Prüfbericht, über den die "Bild“-Zeitung am 21.09.2018 berichtete, heißt es, bei den Ex-Staatsoberhäuptern habe sich ein "Automatismus lebenslanger Vollausstattung“ entwickelt.

Unverhältnismäßige Bürokosten und Erstattung der Kosten auch für private Reisen moniert

Die bisherigen Ausgaberegeln würden sich nicht "an den Grundsätzen von Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit" orientieren, so die Kritik der Rechnungsprüfer. So stünden die Kosten für die Einrichtung und Unterhaltung der Büros der Altbundespräsidenten in keinem Verhältnis zum Nutzen: "Je Bundespräsident variierten dabei die Ausgaben zwischen 0,9 und 2,3 Millionen Euro“, schreibt der Rechnungshof. Die Ex-Staatsoberhäupter seien auch "nur durchschnittlich 2,6 Tage pro Monat im Büro wirklich anwesend und verrichteten dort häufig ausschließlich private Tätigkeiten", heißt es weiter. Der Rechnungshof kritisiert ferner, dass laut Gesetz die Reisen von Altbundespräsidenten eigentlich nicht aus Steuermitteln bezahlt werden sollen. Doch tatsächlich habe das Präsidialamt "sämtliche geltend gemachten Reisekosten" erstattet, heißt es – auch für Privatreisen.

Bundespräsidialamt weist Vorwürfe zurück

Das Bundespräsidialamt wies diese Darstellung als "unzutreffend und missverständlich" zurück. "Denn Reisekosten der Bundespräsidenten a.D. werden in ständiger Praxis ausschließlich in Ausnahmefällen übernommen, etwa bei Reisen im staatlichen Auftrag oder bei Aufgaben im staatlichen Interesse. Hier erfolgt in jedem Einzelfall eine Prüfung des Reisezwecks.“ Und weiter hieß es: "Die Aufwendungen für die einzelnen Büros der Bundespräsidenten a. D. werden, sowohl hinsichtlich der Sachkosten als auch hinsichtlich der Personalkosten, im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen dem Haushaltsausschuss im Einzelnen aufgeschlüsselt und transparent dargelegt.“

Ehrensold für Wulff ließ Forderungen nach Neuregelung laut werden

Der Bundesrechnungshof hat sich erstmals mit dem Thema beschäftigt. Nachdem Christian Wulff im Februar 2012 nach nur 20-monatiger Amtszeit als Bundespräsident zurückgetreten war, gab es massive Forderungen, die Bezüge der Alt-Präsidenten neu zu regeln. Wulff erhält einen jährlichen Ehrensold von mehr als 200.000 Euro. Er war zurückgetreten, nachdem die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen möglicher Vorteilsnahme in seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident eingeleitet hatte. Das Landgericht Hannover hatte ihn 2014 allerdings vom Vorwurf der Korruption freigesprochen.

Abgeordnete und Steuerzahlerbund sehen Handlungsbedarf

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Ekin Deligöz sieht entsprechend Handlungsbedarf. "Gerade auch aus Respekt vor dem Amt und den handelnden Personen braucht es hier klare und nachvollziehbare Regeln. Und die muss der Bundestag setzen. Damit sollte sich zeitnah der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung befassen.“ Auch der Präsident des Steuerzahlerbundes Reiner Holznagel verlangte in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" eine Reform der geltenden Pensionsregelungen früherer Staatsoberhäupter. Der Prüf- beziehungsweise Beratungsbericht des Rechnungshofes wurde mit Blick auf die Haushaltsberatungen 2019 dem Haushaltsausschuss zugeleitet. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, klare und einheitliche Regeln für die Alt-Präsidenten zu verabschieden.

Sogenannter Ehrensold beruht auf Gesetz von 1953

Der sogenannte Ehrensold, den Altpräsidenten nach ihrem Ausscheiden bekommen, basiert auf einem Gesetz von 1953. Danach erhält ein Bundespräsident mit Ablauf seiner Amtszeit oder wenn er vorher aus politischen oder gesundheitlichen Gründen aus seinem Amt ausscheidet einen Ehrensold in Höhe der Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder. Angerechnet werden demnach lediglich Bezüge aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst.

Redaktion beck-aktuell, 25. September 2018 (dpa).