Prozess gegen Afghanen: Richter aus Miesbach lässt Kreuz abhängen

Für ein Verfahren gegen einen jungen Asylbewerber aus Afghanistan hat ein Richter am Amtsgericht Miesbach (Bayern) das Kreuz im Gerichtssaal abhängen lassen. Das bestätigte das Gericht am 18.01.2018. Das Vorhandensein von Kreuzen verstoße nicht gegen die Pflicht des Staates zu religiös-weltanschaulicher Neutralität, erläuterte das bayerische Justizministerium. Soweit sich Verfahrensbeteiligte dadurch aber in ihrer Glaubensfreiheit beeinträchtigt fühlten und ein Verhandeln unter dem Kreuz für sie eine unzumutbare innere Belastung darstelle, entscheide das jeweilige Gericht darüber, ob die Verhandlung ohne Kreuz stattfinden könne.

Angeklagter soll mit radikal-islamischen Taliban sympathisiert haben

Nach Medienberichten soll der 21-jährige Angeklagte mit den radikal-islamischen Taliban sympathisiert haben. Zudem soll er einem afghanischen Landsmann mit dem Tod gedroht haben, weil dieser Christ geworden war und am Sonntag in die Kirche ging.

Redaktion beck-aktuell, 19. Januar 2018 (dpa).