Protestcamp am Hambacher Forst muss geräumt werden

Ein Protestcamp am Hambacher Forst muss geräumt werden. Die Räumungsverfügung des Kreises Düren vom November 2018 ist rechtmäßig, entschied jetzt das Verwaltungsgericht Aachen. Demnach muss der Eigentümer der Wiese sämtliche baulichen Anlagen entfernen und darf keine neuen Bauten errichten lassen. Auf dem Grundstück am Rande des Braunkohletagebaus haben Mitglieder der Bewegung "Hambi bleibt!" ihr Camp aufgebaut. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Symbol der Auseinandersetzung zwischen Klimaschützern und Kohlebranche

Der Streit zwischen dem Eigentümer und dem Kreis Düren schwelt schon seit Jahren und hat schon mehrere Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Auch mit dem Urteil im aktuellen Verfahren bestätigt das Verwaltungsgericht die Position des Kreises, der sich auf das gesetzlich verankerte Verbot von Bauten im Außenbereich stützt. Der Hambacher Forst gilt als Symbol der Auseinandersetzung zwischen Klimaschützern und der Kohlebranche.

Grundrecht der Versammlungsfreiheit rechtfertigt Umgehung des Verbots nicht

Der Kläger könne sich zur Umgehung dieses Verbots nicht auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit berufen, da dieses nur friedliche Versammlungen ohne Waffen schütze. Davon könne aber angesichts zahlreicher Straftaten und gewalttätiger Aktionen im Hambacher Forst keine Rede sein, befand die Kammer.

Kläger kann noch Berufung einlegen

Gegen das Urteil kann der Kläger Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. Bis zur Rechtskraft darf das Protestcamp nach Angaben eines Gerichtssprechers voraussichtlich zunächst stehenbleiben.

VG Aachen, Urteil vom 16.04.2021 - 5 K 3922/18

Redaktion beck-aktuell, 16. April 2021 (dpa).