Symbol der Auseinandersetzung zwischen Klimaschützern und Kohlebranche
Der Streit zwischen dem Eigentümer und dem Kreis Düren schwelt schon seit Jahren und hat schon mehrere Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Auch mit dem Urteil im aktuellen Verfahren bestätigt das Verwaltungsgericht die Position des Kreises, der sich auf das gesetzlich verankerte Verbot von Bauten im Außenbereich stützt. Der Hambacher Forst gilt als Symbol der Auseinandersetzung zwischen Klimaschützern und der Kohlebranche.
Grundrecht der Versammlungsfreiheit rechtfertigt Umgehung des Verbots nicht
Der Kläger könne sich zur Umgehung dieses Verbots nicht auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit berufen, da dieses nur friedliche Versammlungen ohne Waffen schütze. Davon könne aber angesichts zahlreicher Straftaten und gewalttätiger Aktionen im Hambacher Forst keine Rede sein, befand die Kammer.
Kläger kann noch Berufung einlegen
Gegen das Urteil kann der Kläger Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. Bis zur Rechtskraft darf das Protestcamp nach Angaben eines Gerichtssprechers voraussichtlich zunächst stehenbleiben.