Informations- und Dokumentationspflichten und Datenschutz-Folgeabschätzung im Fokus
"Die rechtssichere und rechtzeitige Umsetzung des neuen Datenschutzrechts stellt viele Unternehmen vor eine schwierige Aufgabe", betonte Hans-Georg Engelke, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern. Mit der Veranstaltungsreihe würden Themen aufgegriffen, die den Unternehmen besonders am Herzen liegen. Im Mittelpunkt standen diesmal die Informations- und Dokumentationspflichten der Datenschutz-Grundverordnung, das Instrument der Datenschutz-Folgeabschätzung und die Aufgaben und Arbeitsweise des Europäischen Datenschutzausschusses.
Datenschutzrechtlicher Rahmen in allen Mitgliedstaaten
Am 25.05.2018 wird die EU-Datenschutz-Grundverordnung nach einer Übergangsphase von zwei Jahren wirksam. Sie bildet künftig den maßgeblichen datenschutzrechtlichen Rahmen in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. In Deutschland wird die EU-Datenschutz- Grundverordnung durch das neue Bundesdatenschutzgesetz ergänzt. Es wurde mit dem am 05.07.2017 verkündeten Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU grundlegend überarbeitet und soll den notwendigen gesetzlichen Rahmen schaffen, damit die EU-Datenschutz- Grundverordnung ab dem 25.05.2018 ihre volle Wirkung entfalten kann.