Politik und Wirtschaft setzen Austausch zu neuem Datenschutzrecht fort

Das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie haben die bereits im Juli begonnenen Gespräche mit den Wirtschaftsverbänden und Aufsichtsbehörden zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung und des BDSG 2018 am 05.10.2017 fortgesetzt. Ziel der Gespräche sei es, vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Anpassung ihrer Datenverarbeitungen an die ab Mai 2018 geltenden Datenschutzstandards zu unterstützen, heißt es von Seiten der Ministerien.

Informations- und Dokumentationspflichten und Datenschutz-Folgeabschätzung im Fokus

"Die rechtssichere und rechtzeitige Umsetzung des neuen Datenschutzrechts stellt viele Unternehmen vor eine schwierige Aufgabe", betonte Hans-Georg Engelke, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern. Mit der Veranstaltungsreihe würden Themen aufgegriffen, die den Unternehmen besonders am Herzen liegen. Im Mittelpunkt standen diesmal die Informations- und Dokumentationspflichten der Datenschutz-Grundverordnung, das Instrument der Datenschutz-Folgeabschätzung und die Aufgaben und Arbeitsweise des Europäischen Datenschutzausschusses.

Datenschutzrechtlicher Rahmen in allen Mitgliedstaaten

Am 25.05.2018 wird die EU-Datenschutz-Grundverordnung nach einer Übergangsphase von zwei Jahren wirksam. Sie bildet künftig den maßgeblichen datenschutzrechtlichen Rahmen in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. In Deutschland wird die EU-Datenschutz- Grundverordnung durch das neue Bundesdatenschutzgesetz ergänzt. Es wurde mit dem am 05.07.2017 verkündeten Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU grundlegend überarbeitet und soll den notwendigen gesetzlichen Rahmen schaffen, damit die EU-Datenschutz- Grundverordnung ab dem 25.05.2018 ihre volle Wirkung entfalten kann.

Redaktion beck-aktuell, 6. Oktober 2017.