Polen verschärft Strafe für Verwendung der Bezeichnung "polnische Lager"

Polen kann die historisch falsche Bezeichnung "polnische Todeslager" für deutsche Vernichtungslager im besetzten Polen während des Zweiten Weltkrieges künftig mit bis zu drei Jahren Haft ahnden. Der umstrittenen Strafverschärfung stimmte am 26.01.2018 das Warschauer Parlament zu, in dem die regierende Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) die absolute Mehrheit hat. 279 Abgeordnete befürworteten nach Angaben der Agentur PAP das Gesetz, fünf waren dagegen, 130 enthielten sich.

Strafen bei Verwendung des Begriffs

Mit strengeren Strafen will die Regierung den Ruf des Landes und seiner Bürger im Ausland besser schützen. Durch die oft nachlässige Verwendung des Begriffs "polnische Lager" für deutsche Vernichtungslager habe man Polen immer wieder eine Mitverantwortung für deutsche Verbrechen zugeschrieben, argumentierte Vize-Justizminister Patryk Jaki. "Nun kann Polens Regierung effektiv dagegen vorgehen", sagte er. Wer den Ausdruck verwendet, riskiert Geldstrafen oder bis zu drei Jahre Haft. Kunst und Wissenschaft sind von der Regelung ausgenommen.

Gesetz soll auch im Ausland gelten

Die Ermittlungen übernimmt das Institut für Nationales Gedenken (IPN). Die Behörde leistet in Polen historische Aufklärung, kann aber auch staatsanwaltlich ermitteln. Irrtümlich hatte 2012 auch US-Präsident Barack Obama von "polnischen Lagern" gesprochen und damit schwere Verstimmung in Polen ausgelöst. Experten der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem äußerten unterdessen bereits während der Gesetzesarbeiten die Sorge, die neue Regelung könnte dafür genutzt werden, die historisch nachgewiesene Verantwortung von Polen an Vergehen an Juden zu leugnen. Das Gesetz soll auch im Ausland gelten. Nach Einschätzung von Juristen wird dies allerdings nur schwer umsetzbar sein.

Redaktion beck-aktuell, 29. Januar 2018 (dpa).