Polen kann die historisch falsche Bezeichnung "polnische Todeslager" für deutsche Vernichtungslager im besetzten
Polen während des Zweiten Weltkrieges künftig mit bis zu drei Jahren
Haft ahnden. Der umstrittenen Strafverschärfung stimmte am 26.01.2018
das Warschauer Parlament zu, in dem die regierende Partei Recht und
Gerechtigkeit (PiS) die absolute Mehrheit hat. 279 Abgeordnete
befürworteten nach Angaben der Agentur PAP das Gesetz, fünf waren
dagegen, 130 enthielten sich.
Strafen bei Verwendung des Begriffs
Mit strengeren Strafen will die Regierung den Ruf des Landes und
seiner Bürger im Ausland besser schützen. Durch die oft nachlässige
Verwendung des Begriffs "polnische Lager" für deutsche
Vernichtungslager habe man Polen immer wieder eine Mitverantwortung
für deutsche Verbrechen zugeschrieben, argumentierte
Vize-Justizminister Patryk Jaki. "Nun kann Polens Regierung effektiv
dagegen vorgehen", sagte er. Wer den Ausdruck verwendet, riskiert
Geldstrafen oder bis zu drei Jahre Haft. Kunst und Wissenschaft sind
von der Regelung ausgenommen.
Gesetz soll auch im Ausland gelten
Die Ermittlungen übernimmt das Institut
für Nationales Gedenken (IPN). Die Behörde leistet in Polen
historische Aufklärung, kann aber auch staatsanwaltlich ermitteln.
Irrtümlich hatte 2012 auch US-Präsident Barack Obama von "polnischen
Lagern" gesprochen und damit schwere Verstimmung in Polen ausgelöst.
Experten der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem äußerten
unterdessen bereits während der Gesetzesarbeiten die Sorge, die neue
Regelung könnte dafür genutzt werden, die historisch nachgewiesene
Verantwortung von Polen an Vergehen an Juden zu leugnen. Das Gesetz
soll auch im Ausland gelten. Nach Einschätzung von Juristen wird dies
allerdings nur schwer umsetzbar sein.
Redaktion beck-aktuell, 29. Januar 2018 (dpa).