Polen erstreitet EuG-Urteil gegen Ausweitung russischer Nutzung der Opal-Gasleitung

Polen hat im Streit mit Deutschland über russische Erdgaslieferungen einen Sieg vor dem Gericht der Europäischen Union errungen. Die Richter kippten am 10.09.2019 einen Beschluss der EU-Kommission von 2016, der dem russischen Gazprom-Konzern eine stärkere Nutzung der Erdgasleitung Opal in Deutschland erlaubte (Az.: T-883/16).

EU-Kommission beschloss Ausweitung der Pipline-Kapazität für Gazprom

Hintergrund ist letztlich der Konflikt über Nord Stream. Denn Opal ist die Verlängerung der seit 2011 betriebenen Pipeline Nord Stream, mit der russisches Gas durch die Ostsee nach Europa transportiert wird. Opal leitet das Gas dann weiter durch Deutschland nach Tschechien. Gazprom durfte zunächst zur Sicherung des Wettbewerbs nur die Hälfte der Opal-Leitungskapazität nutzen. Mit dem Beschluss von 2016 erlaubte die EU-Kommission auf Antrag der deutschen Bundesnetzagentur aber eine Ausweitung der Kapazität für Gazprom.

Polen sieht Verstoß gegen den Grundsatz der Solidarität im Energiesektor

Polen klagte dagegen mit der Begründung, wenn mehr Nord-Stream-Gas nach Mitteleuropa komme, könnte die Lieferung von Gas über zwei konkurrierende Pipelines durch Osteuropa gedrosselt werden. Das bedrohe die Versorgungssicherheit in Polen und widerspreche dem in der Europäischen Union geltenden Grundsatz der Solidarität im Energiesektor.

EuG: Kommission hätte Auswirkungen auf Versorgungssicherheit in Polen prüfen müssen

Die EU-Richter gaben dem im Wesentlichen statt. Die EU-Kommission habe bei ihrem Beschluss 2016 nicht geprüft, welche Auswirkungen die Änderung beim Betrieb von Opal auf die Versorgungssicherheit in Polen habe. Wesentliche Aspekte des Grundsatzes der Solidarität im Energiesektor würden nicht behandelt. Der Kommissions-Beschluss wurde für nichtig erklärt.

Polen befürchtet zu große Abhängigkeit von russischem Gas

Polen hatte schon den Bau von Nord Stream heftig kritisiert und lehnt sich auch gegen die Pipeline Nord Stream 2 auf, die gerade parallel zu der ersten Ostseeleitung entsteht. Hauptargumente der Regierung in Warschau: Die EU mache sich noch abhängiger von russischem Gas. Und die bisherigen Transportrouten durch die Ukraine und Polen würden umgangen. Die Bundesregierung hat Nord Stream stets mitgetragen.

EuG, Urteil vom 10.09.2019 - T-883/16

Redaktion beck-aktuell, 10. September 2019 (dpa).