Petition an Bundestag fordert Änderungen im Abtreibungsrecht

Der rot-rot-grüne Berliner Senat kündigte am 12.12.2017 eine Bundesratsinitiative an, um den umstrittenen Strafrechtsparagrafen 219a StGB, der Werbung für Abtreibungen verbietet, zu streichen. SPD, FDP, Grüne und Linke im Bundestag wollen ebenfalls das derzeit geltende Recht ändern.

Berliner Justizsenator: Werbeverbot für Abtreibungen Relikt aus Nazizeit

Die vor kurzem auf dieser Grundlage verurteilte Ärztin Kristina Hänel überreichte in Berlin eine Petition an den Bundestag, die von mehr als 150.000 Menschen unterstützt wird. Darin fordert sie ein stärkeres Informationsrecht für Frauen beim Thema Abtreibung und die Streichung des § 219a StGB. Nun sei die Politik gefordert, sagte Hänel. Der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Die Grünen) teilte mit, der Paragraf sei ein Relikt aus der Nazizeit. Er erschwere Frauen den Zugang zu Informationen und kriminalisiere die Ärzteschaft. Der Fall der Gießener Ärztin, die angezeigt worden war, hatte hitzige Debatten zwischen Unterstützern der Ärztin und Frauenrechtlerinnen sowie Abtreibungsgegnern ausgelöst.

Amtsgericht verurteilte Gießener Ärztin wegen unerlaubter Werbung für Abtreibung

“Dass die Unterstützung so riesengroß geworden ist, zeigt ja nur, dass ich einfach auf dem richtigen Weg bin“, sagte Hänel zu den zahlreichen Unterzeichnern der Petition. Die 61-jährige Ärztin hatte auf ihrer Webseite Abtreibung als Leistung angeboten, das Amtsgericht Gießen sah darin unerlaubte Werbung und verurteilte sie Ende November 2017 zu 6.000 Euro Strafe. “Ich fühle mich gar nicht schuldig, ich mache ja nichts Böses“, sagte Hänel zu dem Urteil. “Ich helfe den Frauen.“ Aus ihrer Sicht verhindert der Paragraf auch, “dass sachliche Informationen, die medizinisch korrekt sind, ins Netz gestellt werden“.

Redaktion beck-aktuell, 12. Dezember 2017 (dpa).