Peter Steudtner in Türkei von Terrorvorwürfen freigesprochen

Mehr als anderthalb Jahre nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft in der Türkei ist der deutsche Menschenrechtler Peter Steudtner in Istanbul freigesprochen worden. Der Ehrenvorsitzende der Menschenrechtsorganisation Amnesty International in der Türkei, Taner Kilic, wurde allerdings zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren und drei Monaten wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation verurteilt.

Vier von elf Angeklagten wegen Terrorunterstützung verurteilt 

Die gemeinte Terrororganisation ist die Gülen-Bewegung gemeint, die Ankara für den Putschversuch von 2016 verantwortlich macht. Die Urteilsverkündung erfolgte ohne Steudtner, der zum Prozessauftakt im Oktober 2017 nach vier Monaten Untersuchungshaft ausreisen konnte. Von den insgesamt elf Angeklagten wurden drei weitere wegen Terrorunterstützung zu rund zwei Jahren Haft verurteilt. Darunter ist die ehemalige türkische Amnesty-Direktorin Idil Eser. Sieben Menschenrechtler wurden freigesprochen, neben Steudtner dessen schwedischer Kollege Ali Gharavi. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Menschenrechtler müssen daher vorerst nicht ins Gefängnis. Die Anwälte der Verurteilten kündigten nach Angaben von Amnesty Einspruch an.

Steudtner: Urteile sind "politisch motiviert"

Die Entscheidung stieß auf internationale Empörung. Steudtner selbst kritisierte sie als "politisch motiviert". "Menschenrechtsarbeit wird hierdurch massiv kriminalisiert", teilte er mit. Man werde weiter für den Freispruch für alle kämpfen. Der Generalsekretär von Amnesty International Deutschland, Markus Beeko, erklärte, die Verurteilungen von Amnesty-Vertretern für ihre Menschenrechtsarbeit sei ein "einmaliger Vorgang" und missachte "jegliche rechtsstaatlichen Standards". Er forderte die Bundesregierung auf, Druck für eine Revision des Verfahrens und für den Freispruch aller Menschenrechtler auszuüben. Die Türkei-Vertreterin der Menschenrechtsorganisation Human Rights-Watch, Emma Sinclair-Webb, kritisierte, die Entscheidung sei "lächerlich" und es gebe keinerlei Beweise. Es habe sich um einen Scheinprozess gehandelt, der "zeigt, wie sehr die Justiz unter politischer Kontrolle steht", sagte sie der dpa. Es sei zudem eine ernüchternde Nachricht für alle Menschenrechtler in der Türkei.

Verhaftung während Workshops

Steudtner, Gharavi und acht türkische Menschenrechtler waren Anfang Juli 2017 auf der Insel Büyükada vor der Küste Istanbuls bei einem Workshop, zu dem Steudtner und sein schwedischer Kollege als Referenten geladen waren, unter Terrorverdacht festgenommen worden. Zu Prozessbeginn im Oktober 2017 kamen alle frei, Steudtner und Gharavi reisten aus. Kilic, dessen Fall später der Anklageschrift hinzugefügt wurde, saß mehr als ein Jahr im westtürkischen Izmir in Untersuchungshaft. Der Fall Steudtner sowie die Inhaftierung weiterer Deutscher hatte ab 2017 die türkisch-deutschen Beziehungen schwer belastet.

Verteidigung sieht alle Beweise als widerlegt an

Der Prozess lief unter großer internationaler Aufmerksamkeit. Unter anderem beobachtete eine Vertreterin des deutschen Generalkonsulats in Istanbul die Verhandlung. Wegen Corona-Restriktionen wurden allerdings nur wenige Zuschauer in den Gerichtssaal gelassen. Zahlreiche internationale Beobachter und Journalisten mussten draußen bleiben. Die Verteidigung argumentierte am Freitag laut Beobachter, dass das Treffen auf Büyükada friedlich gewesen sei und nicht als Beweis gegen die Angeklagten verwendet werden könne. Zudem seien alle Beweise im Laufe des Verfahrens widerlegt worden.

Verhaftung Kilics wegen mutmaßlicher App-Nutzung

Unter anderem war dem Amnesty-Ehrenvorsitzenden Kilic vorgeworfen worden, die Messenger-App Bylock auf seinem Mobiltelefon benutzt zu haben. Die türkischen Behörden gehen davon aus, dass sich die Putschisten von damals damit verständigt hatten. Nach Angaben von Amnesty hatte die Polizei eine forensische Untersuchung durchführen lassen und in ihrem Bericht selbst festgestellt, dass es keine Hinweise für Bylock auf Kilics Mobiltelefon gab.

Weitere Menschenrechtler inhaftiert

Die Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses des Bundestages, Gyde Jensen, (FDP) hatte bereits vor der Urteilsverkündung angemahnt, dass sich die Bundesregierung auch nach Abschluss des Steudtner-Prozesses weiter für verfolgte Menschenrechtler, Oppositionelle und Journalisten in der Türkei einsetzen müsse. International kritisiert wird vor allem die Inhaftierung des türkischen Intellektuellen Osman Kavala, der seit November 2017 im Hochsicherheitsgefängnis Silivri bei Istanbul sitzt. Auch Deutsche sind weiter in der Türkei inhaftiert. Darunter die Kölner Sängerin Hozan Cane (Künstlername), die 2018 wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation verurteilt worden war.

Redaktion beck-aktuell, 3. Juli 2020 (dpa).