Hintergrund
Neun Jahre nach der Verabschiedung der Pflanzenschutzmittelverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) und nach der Kontroverse über die erneute Zulassung von Glyphosat hatte das Europäische Parlament am 06.02.2018 einen Sonderausschuss für das Genehmigungsverfahren der EU für Pestizide (PEST) eingesetzt. Gemäß dem Beschluss des Parlaments vom 06.02.2018 ist dieser Sonderausschuss dafür zuständig, das Genehmigungsverfahren der EU für Pestizide umfassend zu untersuchen.
Zulassungsstudien sollten in öffentlichem Register erfasst werden
Nach den Vorstellungen der Parlamentarier sollten Antragsteller im Verlauf des Verfahrens verpflichtet werden, sämtliche Zulassungsstudien, die durchgeführt werden sollen, in einem öffentlichen Register zu verzeichnen und einen Kommentierungszeitraum zu ermöglichen, in dem Interessenträger vorhandene Daten vorlegen können, um sicherzustellen, dass alle maßgeblichen Informationen berücksichtigt werden, bevor eine Entscheidung getroffen wird.
Großflächige Verwendung von Pestiziden in der Nähe gefährdeter Personen unterbinden
Die Abgeordneten fordern die EU-Kommission auf, spezifische Maßnahmen für den konkreten Schutz gefährdeter Personengruppen in die Verordnung aufzunehmen, damit die großflächige Verwendung von Pestiziden in der Nähe von Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Spielplätzen, Krankenhäusern, Geburtskliniken und Pflegeheimen unverzüglich und ausnahmslos eingestellt wird.
Krebsauslösende Eigenschaften von Glyphosat sollen überprüft werden
Die Überwachung nach dem Inverkehrbringen sollte verstärkt werden, und die EU-Kommission sollte eine epidemiologische Untersuchung der tatsächlich auftretenden Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die menschliche Gesundheit durchführen, fordern die Abgeordneten. Sie schlagen ferner eine systematische Überprüfung aller verfügbaren Studien bezüglich der krebsauslösenden Eigenschaften von Glyphosat sowie die Festlegung von Höchstgrenzen für Rückstände in den Böden und in Oberflächengewässern vor.
Anträge auf Zulassungsverlängerung sollten jeweils einem anderen EU-Land zugewiesen werden
Die Abgeordneten stellen fest, dass Bedenken in Bezug auf Transparenz und Interessenkonflikte aufgeworfen wurden, was das Recht der Antragsteller betrifft, den berichterstattenden Mitgliedstaat bei dem ersten Antrag auf Zulassung eines Wirkstoffs zu wählen. Sie fordern die EU-Kommission auf, die Bewertung der Anträge auf eine erneute Zulassung einem anderen als dem Mitgliedstaat zuzuweisen, der für die vorherige(n) Bewertung(en) zuständig war.
Politische Rechenschaftspflicht sicherstellen
Das Parlament betont schließlich, dass bei der Annahme von Durchführungsrechtsakten im Rahmen des sogenannten Komitologie-Verfahrens die politische Rechenschaftspflicht sichergestellt werden muss. EU-Kommission und Mitgliedstaaten sollten ausführliche Protokolle ihrer Diskussionen veröffentlichen und die Abstimmungsergebnisse veröffentlichen.