Musterfeststellungsklage kommt zum 01.11.2018
Der Bundestag hatte am 14.06.2018 die Einführung einer sogenannten Musterfeststellungsklage zum 01.11.2018 beschlossen. Damit können Verbraucherschutzverbände Ansprüche vor Gericht grundsätzlich klären, wenn sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Betroffene dafür bei einem Register melden. Konkrete Schadenersatzansprüche müssen sie dann noch per anschließender individueller Klage geltend machen.
Relevanz auch bei systematischen Falschabrechnungen oder Hygienemängeln
"Auch bei systematischen Falschabrechnungen durch einen Pflegedienst oder ein Heim kann auf diesem Weg in einem Verfahren für Klarheit gesorgt werden", sagte Brysch. Bisher hätten Pflegebedürftige oder ihre Betreuer langwierige Einzelverfahren in Kauf nehmen und das Prozessrisiko alleine tragen müssen. "Folge war, dass sich kaum jemand praktisch wehrt." Auch für Patienten in Krankenhäusern könne das neue Instrument relevant werden – zum Beispiel, wenn in einer Klinik Hygienemängel auftreten, die mehr als 50 Patienten betreffen.