Patientenmörder Högel geht gegen Urteil in Revision

Der am 06.06.2019 wegen 85 Morden zu lebenslanger Haft verurteilte Ex-Krankenpfleger Niels Högel hat gegen die Entscheidung des Landgerichts Oldenburg Revision eingelegt. Dies teilte die Pressestelle des Gerichtes am 11.06.2019 mit. Über die Revision muss der Bundesgerichtshof entscheiden.

Besondere Schwere der Schuld festgestellt

Der 42-Jährige war wegen 85 Morden zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zugleich hatte die Kammer die besondere Schwere der Schuld festgestellt, wodurch eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie ausgeschlossen wird. Angeklagt war Högel wegen 100 Morden. In 15 Fällen entschied das Gericht aber nach dem Grundsatz "in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten) auf Freispruch.

Vier Ex-Mitarbeiter des Klinikums Delmenhorst wegen Totschlags Unterlassen angeklagt

Auch jenseits der Revision ist die juristische Aufarbeitung des Gesamtkomplexes noch nicht abgeschlossen. Zum einen leitete die Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen Zeugen des Prozesses acht Verfahren wegen Meineids und zwei wegen Falschaussagen ein. Zum anderen müssen sich vier ehemalige Mitarbeiter des Klinikums Delmenhorst demnächst wegen Totschlags durch Unterlassen verantworten. In dem Prozess dürfte Högel als Zeuge geladen werden. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg ermittelt zudem gegen Mitarbeiter des Klinikums Oldenburg.

Staatsanwaltschaft will nicht in Revision gehen

Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass sie nicht gedenke, Revision einzulegen. Allerdings können noch Nebenkläger entsprechende Anträge stellen. Allerdings können noch Nebenkläger entsprechende Anträge stellen. 

Redaktion beck-aktuell, 12. Juni 2019 (dpa).