Parlament beschließt neue Ordnungsmaßnahmen im Bundestag

Dreieinhalb Monate nach Pöbeleien von AfD-Anhängern im Bundestag haben die Parlamentarier Konsequenzen gezogen. Künftig können Abgeordnete wegen Verstößen gegen die Hausordnung mit einem Ordnungsgeld von 1.000 Euro bestraft werden. Im Wiederholungsfall werden sogar 2.000 Euro fällig. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete der Bundestag am Donnerstagabend gegen die Stimmen der AfD und eines Großteils der Linken.

AfD-Gäste stören bei Abstimmung

Bei einer Abstimmung über das Infektionsschutzgesetz waren im November 2020 Besucher ins Reichstagsgebäude gelangt, wo sie Abgeordnete bedrängten, filmten und teilweise beleidigten. Später stellte sich heraus, dass es sich dabei um Gäste von AfD-Abgeordneten handelte.

Bislang keine Handhabe bei Verfehlungen außerhalb des Plenarsaals

Bisher konnte der Bundestagspräsident nur dann ein Ordnungsgeld gegen Abgeordnete verhängen, wenn er im Rahmen von Plenarsitzungen Ordnung oder Würde des Bundestags verletzt sah, nicht jedoch bei Verfehlungen außerhalb des Plenarsaals. Das wurde nun geändert. Bei Störungen der Ordnung im Reichstagsgebäude und in angrenzenden Büroliegenschaften des Bundestages habe sich gezeigt, dass diese erst durch Mitglieder des Bundestages ermöglicht wurden, heißt es im entsprechenden Gesetzentwurf. Daher seien auch gegenüber Mitgliedern des Bundestages wirksame Sanktionen zur Durchsetzung der Hausordnung erforderlich.

Linke und FDP gegen Gesetzesänderung

Drei Abgeordnete der Linken enthielten sich, die Mehrheit ihrer Fraktion stimmte gegen das Gesetz. Der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Friedrich Straetmanns, erklärte, das Ziel sei richtig, der Weg allerdings falsch. Vor der Einführung neuer Sanktionen müssten bereits vorhandene Regeln konsequenter durchgesetzt werden. Einhellige Ablehnung kam von der AfD. Ihr Abgeordneter Jens Maier sprach von einer überflüssigen Regelung, die lediglich der populistischen "AfD-Beschimpfung" in Zeiten des Wahlkampfs diene.

Redaktion beck-aktuell, 5. März 2021 (dpa).