Sachverhalt
Mit dem Bebauungsplan hatte die Stadt außerhalb der geschlossenen Ortslage in einem von Landwirtschaft geprägten Gebiet die Rechtsgrundlage für die Errichtung eines Krematoriums mit Abschiedsraum schaffen wollen. Zwei Landwirte stellten dagegen einen Normenkontrollantrag. Dieser hatte Erfolg.
Verstoß gegen Abwägungsgebot wegen unzureichenden Geruchsschutzes
Der Bebauungsplan verstößt nach Ansicht der Richter gegen das Abwägungsgebot. Es sei zwar grundsätzlich nicht zu beanstanden, dass Anwesende während der Trauerfeier landwirtschaftlichen Gerüchen ausgesetzt sind. Der Bebauungsplan kranke aber daran, dass die im Krematorium tätigen Arbeitnehmer unzumutbar hohen landwirtschaftlichen Gerüchen ausgesetzt sind. Die Stadt hätte schon im Bebauungsplan sicherstellen müssen, dass im Gebäudeinneren geringere Geruchshäufigkeiten zu verzeichnen sind. Sie habe sich zu Unrecht darauf verlassen, das dies im Baugenehmigungsverfahren gelöst werden würde.