OVG Lüneburg: Lärmeinschränkungen in sämtlichen als Industriegebiet überplanten Flächen unzulässig

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat den Bebauungsplan Nr. 602/1 "Bestehende Industrie nördlich Johann-Rathje-Köser-Straße" der Hansestadt Stade mit Urteil vom 14.08.2018 für unwirksam erklärt. Es sei unzulässig, für alle als Industriegebiet überplanten Flächen Lärmeinschränkungen festzusetzen, entschied das Gericht (Az.:1 KN 154/12).

Stadt setzte Industriegebiete mit Lärmemissionskontingenten fest

Mit diesem im August 2011 und neuerlich im Dezember 2015 beschlossenen Plan hatte die Stadt umfangreiche Industriegebiete festgesetzt und die Industrieflächen mit Lärmemissionskontingenten versehen, um den westlich davon gelegenen Ortsteil Bützfleth vor unzumutbar starkem nächtlichem Lärm zu schützen, gleichzeitig aber der Industrie Entwicklungsmöglichkeiten zu geben. Der Antragsteller, dem unter anderem mitten in Bützfleth ein Wohngrundstück gehört, hatte sein allgemeines Wohngebiet nur unzureichend vor nächtlichem Industrielärm geschützt gesehen und deshalb Normenkontrollantrag gestellt.

OVG: Industrieflächen dürfen nicht komplett mit Lärmeinschränkungen versehen werden

Das OVG führte zur Begründung seiner Entscheidung aus, nach neuester Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sei es unzulässig, alle als Industriegebiet überplanten Flächen mit Lärmeinschränkungen zu versehen, ohne wenigstens in einem Teilgebiet eine uneingeschränkte industrielle Nutzung zuzulassen. Alle in dem angegriffenen Bebauungsplan festgesetzten Lärmemissionskontingente schlössen jedenfalls zur Nachtzeit eine uneingeschränkte Industrienutzung aus.

OVG Lüneburg, Urteil vom 14.08.2018 - 1 KN 154/12

Redaktion beck-aktuell, 14. August 2018.