OVG: Klage gegen Änderung des Planfeststellungsbeschlusses für Flughafen BER abgewiesen

Der Sechste Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 20.01.2020 die Klage von vier Gemeinden aus dem Umfeld des Flughafens BER gegen den 31. Änderungsplanfeststellungsbeschluss für den Flughafen als unzulässig abgewiesen. Mit diesem Beschluss wird unter anderem die Errichtung eines neuen Terminals zur Erweiterung der Abfertigungsanlagen genehmigt. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen (Az.: OVG 6 A 2.18).

OVG: Gemeinde nicht in ihren Rechten verletzt

Das OVG hat entschieden, dass die Gemeinden durch das Änderungsvorhaben nicht in ihren Rechten verletzt sein können. Eine Verletzung ihrer kommunalen Planungshoheit bzw. ihrer Rechte als Eigentümerinnen kommunaler Wohnungen wäre nur anzunehmen, wenn die Änderung zu einem Anstieg der Lärmbelastung führen würde. Diese Belastung steige aber nur an, wenn die Zahl der Flugbewegungen zunehme. Die mit der 31. Änderung der Planfeststellung genehmigte Erweiterung der Abfertigungskapazität des Flughafens legitimiere jedoch nicht die Überschreitung der durch die ursprüngliche Planfeststellung zugelassenen Zahl der jährlichen Flugbewegungen.

Einklagbare weitere Schutzmaßnahmen nur bei Zunahme des Luftverkehrs

Sollte es zukünftig zu einer Zunahme des Luftverkehrs über das zugelassene Maß hinaus kommen, haben die davon Lärmbetroffenen nach den Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses 2004 einen einklagbaren Rechtsanspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über weitergehende Schutzmaßnahmen. In dem Verfahren OVG 6 A 6.18 verhandelt der Senat wie angekündigt weiter, da er die gegen den 31. und 27. Planfeststellungsänderungsbeschluss erhobene Klage der Umweltvereinigung für zulässig hält.

OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.01.2020 - 6 A 2.18

Redaktion beck-aktuell, 21. Januar 2020.