OVG Berlin-Brandenburg stoppt Insektizideinsatz gegen Kiefernschädling "Nonne"

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Einsatz des Insektizids "Karate Forst flüssig" gegen den Kiefernschädling "Nonne" in zweiter Instanz gestoppt. Es hat auf die Beschwerde der Naturschutzorganisation NABU die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen die Genehmigung der Anwendung des Pflanzenschutzmittels wiederhergestellt und damit die weitere Ausbringung des Insektizids über Kiefernwaldflächen im Landkreis Potsdam-Mittelmark angehalten. Anders als noch das Verwaltungsgericht Potsdam hat das OVG die Verbandsklage nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz für zulässig gehalten (Beschluss vom 17.05.2019, Az.: OVG 11 S 40.19, unanfechtbar).

Antrag auch in der Sache erfolgreich

Die Verbandsklage hatte auch in der Sache Erfolg, weil die Genehmigungsbehörde die erforderlichen naturschutzrechtlichen, insbesondere artenschutzrechtlichen Prüfungen nicht durchgeführt habe, so das OVG. Gegenstand des Verfahrens war eine vom Landesbetrieb Forst Brandenburg beantragte und durch das zuständige Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung erteilte Genehmigung, das genannte Pflanzenschutzmittel mittels Helikopter über Waldflächen zu versprühen, die von dem Kiefernschädling "Nonne“ befallen worden sind. Das Verfahren war besonders eilbedürftig, weil die Schädlinge die befallenen Bäume in kurzer Zeit kahlgefressen und ihr Raupenstadium, in dem das Pflanzenschutzmittel Wirkung entfaltet, bald verlassen hätten. Der Beschluss ist unanfechtbar.

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.05.2019 - 11 S 40.19

Redaktion beck-aktuell, 21. Mai 2019.