Erkenntnisse der Behörde ausreichend
Mit dem angegriffenen Bescheid habe die Behörde gestattet, bereits vor Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung mit den Errichtungsarbeiten zu beginnen. Dabei habe es sich hier zunächst nur um Rodungsmaßnahmen von insgesamt 91 Hektar Wald gehandelt. Auch habe die Behörde den Ablauf der Einwendungsfrist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht abwarten müssen, weil sie nach Ansicht des Gerichts über die erforderlichen Erkenntnisse verfügte, um die voraussichtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens beurteilen zu können. Der Beschluss ist unanfechtbar.
BDI: Klagerechte von Umweltverbänden hemmen Investitionen
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat angesichts des Eilverfahrens das Klagerecht von Umweltverbänden gegen Industrieprojekte infrage gestellt. "Die Klagebefugnisse von Umweltverbänden müssen auf den europäischen Prüfstand", erklärte der stellvertretende BDI-Hauptgeschäftsführer Holger Lösch in Berlin. "Wenn jetzt nicht entschieden gegengearbeitet wird, droht der Investitionsstandort Deutschland nachhaltig Schaden zu nehmen." Der BDI forderte Konsequenzen aus Erfahrungen mit erfolgreichen Klagen von Verbänden. Die Planungs- und Genehmigungsverfahren seien ein gravierendes Investitionshemmnis. Die Landesregierungen müssten außerdem genug Personal "und Sachkompetenz" in den Genehmigungsbehörden gewährleisten.