OVG Berlin-Brandenburg: BVerwG entscheidet über Sperrerklärung des Verkehrsministeriums zu "Diesel-Abgas-Skandal"

Die Klage eines Journalisten auf Zugang zu Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Zusammenhang mit der Überprüfung und Freigabe der "Software-Updates" für die 2,0-Liter-Dieselmotoren der Modelle VW-Amarok, Audi A4, A5, Q5 und Seat Exeo im Jahr 2016 bleibt im Bezug auf einen Teil der Dokumente erfolglos. Dies geht aus einem Teilurteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21.03.2019 hervor. Im Bezug auf weitere Dokumente legte das Gericht die Sache dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vor. Dieses soll die Rechtmäßigkeit einer Sperrerklärung prüfen (Az.: OVG 12 B 30.18).

Große Anzahl von Akten mit Schlüsselwörtern

Das Bundesministerium hatte auf den Antrag zunächst angegeben, über keine derartigen Informationen zu verfügen. Im erstinstanzlichen Klageverfahren gab das Verwaltungsgericht dem Ministerium auf, seine Akten nach bestimmten Schlüsselwörtern wie "Abschalteinrichtung" oder "Software-Update" zu durchsuchen. Das führte zum Auffinden einer großen Anzahl Dokumente mit diesen Schlüsselwörtern, bei denen zu prüfen ist, ob sie vom Informationsantrag des Klägers umfasste Informationen enthalten.

BVerwG soll Rechtmäßigkeit der Sperrerklärung klären

Dies hat der Senat für eine Reihe von Dokumenten mit seinem jetzt ergangenen Teilurteil verneint und die Klage insoweit als unzulässig abgewiesen. Hinsichtlich weiterer anhand der Schlüsselwörter identifizierter Dokumente bestehe dagegen weiterer Klärungsbedarf. Hieran sei der Senat derzeit gehindert, weil das BMVI am 14.03.2019 eine sogenannte "Sperrerklärung" gemäß § 99 VwGO abgegeben hat. Unter Berufung darauf verweigere es weitere Angaben zu den Dokumenten. Deshalb habe der Senat die Sache insoweit dem zuständigen Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Sperrerklärung vorgelegt.

OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.03.2019 - 12 B 30.18

Redaktion beck-aktuell, 22. März 2019.