Große Anzahl von Akten mit Schlüsselwörtern
Das Bundesministerium hatte auf den Antrag zunächst angegeben, über keine derartigen Informationen zu verfügen. Im erstinstanzlichen Klageverfahren gab das Verwaltungsgericht dem Ministerium auf, seine Akten nach bestimmten Schlüsselwörtern wie "Abschalteinrichtung" oder "Software-Update" zu durchsuchen. Das führte zum Auffinden einer großen Anzahl Dokumente mit diesen Schlüsselwörtern, bei denen zu prüfen ist, ob sie vom Informationsantrag des Klägers umfasste Informationen enthalten.
BVerwG soll Rechtmäßigkeit der Sperrerklärung klären
Dies hat der Senat für eine Reihe von Dokumenten mit seinem jetzt ergangenen Teilurteil verneint und die Klage insoweit als unzulässig abgewiesen. Hinsichtlich weiterer anhand der Schlüsselwörter identifizierter Dokumente bestehe dagegen weiterer Klärungsbedarf. Hieran sei der Senat derzeit gehindert, weil das BMVI am 14.03.2019 eine sogenannte "Sperrerklärung" gemäß § 99 VwGO abgegeben hat. Unter Berufung darauf verweigere es weitere Angaben zu den Dokumenten. Deshalb habe der Senat die Sache insoweit dem zuständigen Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Sperrerklärung vorgelegt.