Open Data: Bundesbehörden teilen ihre Daten nur zögerlich mit Firmen und Bürgern

Seit gut zwei Jahren müssen die Bundesbehörden einen Teil der von ihnen erhobenen Daten mit der Allgemeinheit teilen – doch optimal funktioniert das noch nicht. In einem ersten Fortschrittsbericht zum Open-Data-Gesetz von 2017, den das Bundeskabinett am 02.10.2019 beschlossen hat, heißt es unter Verweis auf eine Mitarbeiter-Umfrage, "dass allein das Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung nicht ausreichend ist, um einen Kulturwandel in den Behörden herbeizuführen".

72% der Befragten sehen keinen Fortschritt

72% der Befragten hatten angegeben, dass das Open-Data-Gesetz nach ihrer Einschätzung nicht bewirkt habe, dass mehr Daten bereitgestellt werden. Generell sollen alle Daten veröffentlicht werden, die von den Behörden erhoben werden – es sei denn, Datenschutz- oder Sicherheitsinteressen stehen dem entgegen. Über die zentrale Plattform GovData.de lassen sich beispielsweise Daten zu den Konsumausgaben privater Haushalte finden oder zur Zahl der Wohngebäude. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte, ressortübergreifend werde aktuell an einer IT-Unterstützung für die bessere Bereitstellung gearbeitet.

"Open Knowledge Foundation" fordert Rechtsanspruch auf offene Daten

Die gemeinnützige Organisation "Open Knowledge Foundation" kritisierte den Zwischenstand: "Der Fortschrittsbericht zeigt, dass die Bundesregierung keine echte Strategie zur Öffnung ihrer Daten hat", erklärte Arne Semsrott, der bei der Stiftung das Projekt "Frag den Staat" leitet. Wenn die Bundesregierung Open Data in der Verwaltung tatsächlich durchsetzen wolle, müsse sie dafür auch Ressourcen bereitstellen. "Außerdem muss die gesetzliche Grundlage angepasst werden. Bürgerinnen und Bürger brauchen einen Rechtsanspruch auf offene Daten. Sonst bleibt es den Behörden überlassen, ob sie transparenter werden oder nicht."

Ausbau von Open Data im Koalitionsvertrag vereinbart

Die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD hatten 2018 im ihrem Koalitionsvertrag einen Ausbau von Open Data vereinbart. "Um die Chancen und den Nutzen behördlicher Verwaltungsdaten für Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürger noch weiter zu verbessern, werden wir im Rahmen eines zweiten Open Data Gesetzes die Bereitstellung von Open Data ausweiten", heißt es in dem Papier.

Redaktion beck-aktuell, 4. Oktober 2019 (dpa).