OLG Stuttgart: Fünf Jahre Haft für deutsche IS-Heimkehrerin

Wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat hat das Stuttgarter Oberlandesgericht am 05.07.2019 eine 32 Jahre alte Deutsche zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt (Az.: 5 - 2 StE 11/18). Die Frau hatte von Ende 2013 bis August 2017 in Syrien und im Irak gelebt. Mitte 2018 wurde sie nach der Rückkehr aus dem Kriegsgebiet in Baden-Baden festgenommen. Die Bundesanwaltschaft hatte sechs Jahre Gefängnis beantragt, der Anwalt der Frau drei Jahre Haft.

Angeklagte warb in Blogs für Leben beim IS

Im Lauf des Verfahrens hatte sich die Angeklagte von der Terrororganisation losgesagt. Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft hatte sie kurz nach ihrer Ankunft in Syrien einen ihr bis dahin unbekannten IS-Kämpfer geheiratet. Mit ihm lebte sie dann zusammen und führte auch den Haushalt. Der Anklage zufolge pries sie in mehreren Internetblogs das Leben beim IS an. Ziel sei es gewesen, möglichst viele Leute zur Ausreise in das Krisengebiet zu gewinnen. Ihr Mann kam später bei Kampfhandlungen ums Leben.

OLG Stuttgart, Urteil vom 05.07.2019 - 5 - 2 StE 11/18

Redaktion beck-aktuell, 5. Juli 2019 (dpa).