OLG Schleswig: Auslieferungshaftbefehl für Puigdemont bleibt außer Vollzug

Carles Puigdemont bleibt weiter auf freiem Fuß. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat mit Entscheidung vom 22.05.2018 einen Antrag des Generalstaatsanwalts auf Wiederinvollzugsetzung des Auslieferungshaftbefehls mangels Bestehens erhöhter Fluchtgefahr zurückgewiesen.

Richter sehen keine erhöhte Fluchtgefahr

Das Oberlandesgericht sieht nach dem derzeitigen Stand des Verfahrens keine erhöhte Fluchtgefahr von Carles Puigdemont, so dass dieser auf freiem Fuß bleibt. Die Anordnung vom 05.04.2018 bleibt bestehen, wonach Carles Puigdemont vom Vollzug der Auslieferungshaft unter Auflagen (wöchentliche polizeiliche Meldepflicht) verschont ist.

Abschließende Entscheidung über Zulässigkeit einer Auslieferung steht noch aus

Der Generalstaatsanwalt hatte den Antrag auf Wiederinvollzugsetzung des Auslieferungshaftbefehls mit neuen Informationen aus Spanien und einer sich hieraus ergebenden erhöhten Fluchtgefahr begründet. Das Oberlandesgericht hält diese nicht für stichhaltig. Wann mit einer abschließenden Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung zu rechnen ist, ist derzeit noch offen. Bisher liegt kein Antrag des Generalstaatsanwalts auf Feststellung der Zulässigkeit einer Auslieferung vor.

Redaktion beck-aktuell, 22. Mai 2018.