OLG Oldenburg bejaht in Hinweisbeschluss vorsätzlich sittenwidrige Schädigung durch VW in Dieselskandal

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem Hinweisbeschluss im Zusammenhang mit deliktischen Ansprüchen gegen Volkswagen geäußert, dass die Verurteilung der Beklagten aus vorsätzlich sittenwidriger Schädigung durch das Landgericht Osnabrück in erster Instanz zurecht erfolgt sein dürfte. Dies teilte am 12.07.2018 die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich aus Düsseldorf mit.

"Deutliche Positionierung" zugunsten der Geschädigten

"Soweit ersichtlich hat sich damit erstmals ein Oberlandesgericht derart deutlich positioniert, was deliktische Ansprüche gegen Volkswagen angeht", kommentierte Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, Partner der Sozietät. "Auch andere Oberlandesgerichte haben derartigen Klagen aus Delikt gegen Volkswagen bereits Erfolgsaussichten beschert“, sagte Rechtsanwalt Marco Rogert, Gründungspartner der Sozietät. "In dieser knappen Deutlichkeit handelt es sich jedoch um einen außergewöhnlichen Vorgang, der in der rechtlichen Aufarbeitung des Abgasskandals seinesgleichen sucht".

OLG Oldenburg

Redaktion beck-aktuell, 13. Juli 2018.